C IV 6.1, Nr. 23 Johans Stoeri, Chorherr des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich, (mit seinem Bruder Heinrich Störi als Rechtsbeistand) und Johans Zaeyg, Bürger von Zürich, beurkunden, dass sie mit Hilfe von ehrbaren Leuten eine Ehevereinbarung für ihre [unehelichen] Kinder Anne Stör

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C IV 6.1, Nr. 23
Title:Johans Stoeri, Chorherr des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich, (mit seinem Bruder Heinrich Störi als Rechtsbeistand) und Johans Zaeyg, Bürger von Zürich, beurkunden, dass sie mit Hilfe von ehrbaren Leuten eine Ehevereinbarung für ihre [unehelichen] Kinder Anne Störi und Heinrich Zäy abgeschlossen haben. Danach soll Zäy die Eheleute in seinem Haus haben und sie freundschaftlich behandeln; sie sollen ihm ihrerseits gehorsam sein. Wenn die beiden ausziehen wollen, soll Heinrich mit 1000 Rheinischen Gulden (oder mit Liegenschaften im entsprechenden Gegenwert, "als denn [in] Zurich lantloeiffig ist") ausgesteuert werden. Wenn Heinrich seinen Vater überlebt und dieser ohne eheliche Kinder und Leibeserben stirbt, soll er gemäss dem vor dem Rat ausgestellten Gemächtbrief des Vaters 4000 Gulden erhalten. Störi gibt seiner Tochter 300 Gulden in die Ehe mit, und das (ebenfalls vor dem Rat) errichtete Gemächt von Störi von 500 Gulden zugunsten seiner Tochter bleibt in Kraft. Ausserdem soll Störi seine Tochter mit Kleidern "zu bett und zu tisch" versorgen. Von ihrem Mann erhält Anna Störi 40 Gulden als Morgengabe, die noch um 10 Gulden erhöht werden soll. Wenn das Ehepaar ohne Leibeserben und eheliche Kinder stirbt, fällt ihr Nachlass zu gleichen Teilen an die Erben ihrer Väter. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Johans Störi und Johans Zäy sowie Heinrich Störi siegeln. Anwesend: Johans Zeyner und Johans Fietz, Kapläne der Propstei, sowie Cuonrat Widmer, Bürger von Zürich, und andere ehrbare Leute.
Brief:Johans Stoeri, Chorherr des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich, (mit seinem Bruder Heinrich Störi als Rechtsbeistand) und Johans Zaeyg, Bürger von Zürich, beurkunden, dass sie mit Hilfe von ehrbaren Leuten eine Ehevereinbarung für ihre [unehelichen] Kinder Anne Störi und Heinrich Zäy abgeschlossen haben. Danach soll Zäy die Eheleute in seinem Haus haben und sie freundschaftlich behandeln; sie sollen ihm ihrerseits gehorsam sein. Wenn die beiden ausziehen wollen, soll Heinrich mit 1000 Rheinischen Gulden (oder mit Liegenschaften im entsprechenden Gegenwert, "als denn [in] Zurich lantloeiffig ist") ausgesteuert werden. Wenn Heinrich seinen Vater überlebt und dieser ohne eheliche Kinder und Leibeserben stirbt, soll er gemäss dem vor dem Rat ausgestellten Gemächtbrief des Vaters 4000 Gulden erhalten. Störi gibt seiner Tochter 300 Gulden in die Ehe mit, und das (ebenfalls vor dem Rat) errichtete Gemächt von Störi von 500 Gulden zugunsten seiner Tochter bleibt in Kraft. Ausserdem soll Störi seine Tochter mit Kleidern "zu bett und zu tisch" versorgen. Von ihrem Mann erhält Anna Störi 40 Gulden als Morgengabe, die noch um 10 Gulden erhöht werden soll. Wenn das Ehepaar ohne Leibeserben und eheliche Kinder stirbt, fällt ihr Nachlass zu gleichen Teilen an die Erben ihrer Väter. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Johans Störi und Johans Zäy sowie Heinrich Störi siegeln. Anwesend: Johans Zeyner und Johans Fietz, Kapläne der Propstei, sowie Cuonrat Widmer, Bürger von Zürich, und andere ehrbare Leute.
Creation date(s):9/18/1441
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Zürich
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle drei Siegel fehlen.
City:Zürich, Testament; Zürich, Bürger, Zäy, Johans; Zürich, Rechtsbeistandschaft; Zürich, Grossmünster, Chorherr, Störi, Johans; Zürich, Grossmünster, Kaplan, Fietz, Johans; Zürich, Bürger, Widmer, Konrad (Z); Zürich, Grossmünster, Kaplan, Zeiner, Johans; Zürich, uneheliche Kinder; Zürich (AO); Zürich, Eheschliessung
Personenregister URStAZH:Fietz, Johans, Grossmünsterkaplan (Z); Störi, Anna; Störi, Heinrich; Störi, Johans, Grossmünsterchorherr; Widmer, Konrad (Z); Zäy, Heinrich; Zäy, Johans; Zeiner, Johans, Grossmünsterkaplan (Z)

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 510, Bündel 1, Nr. 25 (vgl. KAT 39, S. 332)
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8715
Level:Dokument
Ref. code AP:C IV 6.1, Nr. 23
 

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Related units of description:Mehrfachausfertigung siehe:
C IV 6.1, Nr. 23 a Zweitausfertigung von C IV 6.1, Nr. 23, 1441.09.18 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:9/18/1521
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435269
 

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