Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C IV 1.4.2, Nr. 9 |
Title: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich stellen "umb furdrung willen des rechten und der warheit" für Heini Waldman von Oberrieden in seiner Eigenschaft als Vormund der Kinder des verstorbenen Heini Nuschikon von Oberrieden eine Urkunde aus über die von zwei delegierten Ratsherren aufgenommenen eidlichen Aussagen von zwei Zeugen betreffend die von Nüschikon mit Heini Hunnenberg vereinbarte Teilung des Erbes ihres gemeinsamen Schwiegervaters Thoeni Vorster. - Sifrid Vorster von Tallwil sagt aus, dass Heini Hunnenberg von Zug einst zu ihm nach Thalwil gekommen sei und ihn gebeten habe, mit ihm nach Oberrieden zu Nüschikon zu gehen, um bei der Aushandlung der Teilung des Erbes von Thoeni Vorster mitzuhelfen und um Zeuge der getroffenen Vereinbarung zu sein, damit später kein Streit entstehen könne. Auch der Stuntzli war anwesend. Die Teilung wurde so vorgenommen, dass Hünenberg allen Besitz von Forster in Thalwil zuhanden seiner Frau Torotee Forster erhalten sollte und dafür seinen Schwiegervater auf Lebzeiten bei sich aufnehmen und ihm Essen und Trinken geben und vor Hunger und Frost schützen sollte. Nüschikon wurde zuhanden seiner Frau das Gut genannt an der Huob in Oberrieden zugesprochen, wobei die Nutzung auf Lebzeiten seinem Schwiegervater verbleiben sollte. Zusätzlich sollte Nüschikon das beste sowie ein zweites Bett, den besten Topf, den besten Kessel, den mittleren Ständer in der Trotte und das Küferwerkzeug erhalten. Auch Thoeni Forster stimmte der Vereinbarung zu. - Hartman von Gattikon von Thalwil bestätigt die Aussagen von Forster, nur bezüglich des Kessels vermag er sich nicht zu erinnern. Sekretsiegel der Stadt. |
Brief: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich stellen "umb furdrung willen des rechten und der warheit" für Heini Waldman von Oberrieden in seiner Eigenschaft als Vormund der Kinder des verstorbenen Heini Nuschikon von Oberrieden eine Urkunde aus über die von zwei delegierten Ratsherren aufgenommenen eidlichen Aussagen von zwei Zeugen betreffend die von Nüschikon mit Heini Hunnenberg vereinbarte Teilung des Erbes ihres gemeinsamen Schwiegervaters Thoeni Vorster. - Sifrid Vorster von Tallwil sagt aus, dass Heini Hunnenberg von Zug einst zu ihm nach Thalwil gekommen sei und ihn gebeten habe, mit ihm nach Oberrieden zu Nüschikon zu gehen, um bei der Aushandlung der Teilung des Erbes von Thoeni Vorster mitzuhelfen und um Zeuge der getroffenen Vereinbarung zu sein, damit später kein Streit entstehen könne. Auch der Stuntzli war anwesend. Die Teilung wurde so vorgenommen, dass Hünenberg allen Besitz von Forster in Thalwil zuhanden seiner Frau Torotee Forster erhalten sollte und dafür seinen Schwiegervater auf Lebzeiten bei sich aufnehmen und ihm Essen und Trinken geben und vor Hunger und Frost schützen sollte. Nüschikon wurde zuhanden seiner Frau das Gut genannt an der Huob in Oberrieden zugesprochen, wobei die Nutzung auf Lebzeiten seinem Schwiegervater verbleiben sollte. Zusätzlich sollte Nüschikon das beste sowie ein zweites Bett, den besten Topf, den besten Kessel, den mittleren Ständer in der Trotte und das Küferwerkzeug erhalten. Auch Thoeni Forster stimmte der Vereinbarung zu. - Hartman von Gattikon von Thalwil bestätigt die Aussagen von Forster, nur bezüglich des Kessels vermag er sich nicht zu erinnern. Sekretsiegel der Stadt. |
Creation date(s): | 1/10/1440 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Siegel: | Siegel hängt |
City: | Oberrieden, Trotte; Thalwil, Gattikon, Hartmann von; Oberrieden; Thalwil; Zug, Hünenberg, Heinrich; Thalwil, Forster, Sigfried; Zürich, Bürgermeister und Rat; Oberrieden, Nüschikon, Heini; Zürich, Vormundschaft; Oberrieden, Waldmann, Heini; Zürich, Erbstreit; Zürich, Ratsherren; Zürich, Kundschaftsaufnahme; Oberrieden, Hub, an der |
Personenregister URStAZH: | Forster, Anton; Forster, Dorothea; Forster, Sigfried; Gattikon, Hartmann von; Hünenberg, Heinrich; Nüschikon, Heini; Stünzli; Waldmann, Heini |
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Weitere Angaben |
Former reference codes: | C IV 1.4, Horgen |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8519 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C IV 1.4.2, Nr. 9 |
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Usage |
End of term of protection: | 1/10/1520 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434573 |
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