B VI 233 (fol. 324 r-v) Todesurteil des Blutgerichts der Stadt Zürich gegen Richard Puller von Hohenburg und seinen Diener Anton Mätzler wegen Homosexualität, 1482.09.24 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 233 (fol. 324 r-v)
Title:Todesurteil des Blutgerichts der Stadt Zürich gegen Richard Puller von Hohenburg und seinen Diener Anton Mätzler wegen Homosexualität
Brief:Richard Puller von Hohenburg hat gestanden, die Taten, wie sie in der im Gefängnis des Bischofs von Strassburg beschworen Urfehde vermerkt sind, begangen zu haben. Auch habe er diese Urfehde mit eigener Hand unterschrieben und besiegelt. Er gesteht weiter, in Zabern im Elsass mit einem Knaben von ungefähr 12 Jahren mehrere Male Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Ebenso habe er mit seinem Diener Anton Mätzler geschlechtlich verkehrt. Anton Mätzler von Lindau gesteht ebenfalls, mit Richard von Hohenburg Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Dieser habe ihm im Gegenzug versprochen, für ihn zu sorgen, wie wenn er sein Sohn wäre. Für ihre Taten werden die beiden Angeklagten zum Tod durch Verbrennen verurteilt. Das Vermögen der beiden wird konfisziert.
Creation date(s):9/24/1482

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Fremde; Hochgerichtsbarkeit; Homosexualität; Todesstrafe

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Witte 1893, Beilage 3, S. 136-137
Nachweis: Puff, Sodomy, S. 185
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 15
Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 233 (fol. 324 r-v)
 

Usage

End of term of protection:9/24/1562
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4301739
 

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