Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B III 2 (S. 364-365) |
Title: | Verordnung der Stadt Zürich betreffend verspätete Teilnahme an den Ratssitzungen |
Brief: | Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich haben zahlreiche Satzungen hinsichtlich Anwesenheit in den Räten und Führung des Regiments erlassen, die jedoch bisher nicht eingehalten worden sind. Dadurch entstanden Verzögerungen bei der Behandlung der Geschäfte. Aus diesem Grund wird hiermit folgende Ordnung wiederum angenommen, die früher viele Jahre in Kraft gewesen und befolgt worden war: Zur Einberufung des Kleinen und des Grossen Rats soll die Ratsglocke eine halbe Stunde lang geläutet werden und der Bürgermeister oder sein Statthalter die Räte bei ihrem Eid oder einem Geldbetrag aufbieten, je nach Anzahl und Bedeutung der zu verhandelnden Geschäfte (1). Wenn bei einem Geldbetrag aufgeboten wurde, soll der Bürgermeister nach dem Läuten der Ratsglocke sich setzen und die Sitzung eröffnen. Nach Beendigung der ersten Umfrage ist der Bürgermeister befugt, zwei Personen an die Türen des Ratssaals zu setzen, welche von den Zuspätkommenden die Busse von sechs Pfennig einfordern (2). Sobald die Sitzung zu Ende ist, soll die Anwesenheitsliste konsultiert werden. Wer ohne Erlaubnis ferngeblieben ist, hat den Geldbetrag zu entrichten, bei dem er zur Sitzung aufgeboten worden war. Wer sich entgegen des Rechts weigert, die Busse zu entrichten, soll bei der nächsten Ratssitzung öffentlich verlesen und zum Gehorsam verpflichtet werden (3). Alle Mitglieder des Kleinen und des Grossen Rats sollen sich an den Sitzungstagen auf Eid und Ehre besinnen und vor unentschuldigten Absenzen hüten, auch von Anfang bis Ende der Sitzung auf ihrem Platz verbleiben und nicht währenddessen umhergehen, schwatzen oder Lärm machen (4). |
Creation date(s): | 8/29/1528 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Eid; Bussen; Rat |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: B III 4 (fol. 49 r-v) Verordnung der Stadt Zürich betreffend verspätete Teilnahme an den Ratssitzungen, 1539 (ca.)-1541 (ca.) (Dokument)
Siehe: B III 2 (S. 351) Verordnung der Stadt Zürich betreffend verspätete Teilnahme an den Ratssitzungen, 1525.03.08 (Dokument)
Siehe: B III 2 (S. 366) Zusatz zur Verordnung der Stadt Zürich betreffend verspätete Teilnahme an den Ratssitzungen, 1529.10.07 (Dokument)
Siehe: B III 2 (S. 352, Eintrag 1) Verordnung der Stadt Zürich betreffend verspätete Teilnahme an den Ratssitzungen, 1522 (ca.) (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 8/29/1548 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4198826 |
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