C IV 6.5, Nr. 34 Johans Brunner der Elter, Heinrich Gumpost und Johans Dietschi, Bürger und Ratsherren von Zurich, beurkunden, dass Hans von Egre vor seinem Tod den Brüdern Felix und Heini von Egre, Söhne seines ehelichen Sohnes Ruedger von Egre, 600 Pfund Zürcher Pfennig vermacht hatte. Sein ehel

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C IV 6.5, Nr. 34
Title:Johans Brunner der Elter, Heinrich Gumpost und Johans Dietschi, Bürger und Ratsherren von Zurich, beurkunden, dass Hans von Egre vor seinem Tod den Brüdern Felix und Heini von Egre, Söhne seines ehelichen Sohnes Ruedger von Egre, 600 Pfund Zürcher Pfennig vermacht hatte. Sein ehelicher Sohn Hensli von Egre sollte ihnen diese Summe ausrichten gegen die Verpflichtung, ihren Vater Ruedger vor Hunger und Frost zu bewahren und nach dessen Tod ihrer Mutter Maechthilt jährlich auf Weihnachten 12 Pfund als Leibgeding auszubezahlen. Nach dem Hinschied von Hans entstand jedoch unter den Erben Streit, weshalb Bürgermeister und Räte die drei Ratsherren mit der Schlichtung beauftragten. Die Schiedsleute entscheiden nach Verhör der Parteien, dass Hensli Felix Haus und Hofstatt genannt zum Wlschlaher [!] in der minderen Stadt Zürich im Wert von 300 Pfund übergeben muss. Felix soll dafür seinem Vater jährlich 9 Pfund ausrichten und kann das Haus ohne Verpflichtungen gegenüber seinem Bruder Heini frei innehaben, ohne es aber zu verkaufen, solange seine Eltern leben. Gleichzeitig schuldet Hensli Heini 300 Pfund ab seinem gesamten Gut, das Unterpfand ist. Bis diese Zahlung erfolgt ist, muss er Felix zuhanden dessen Vater jährlich auf Weihnachten einen Zins von 15 Pfund zusichern, der zusammen mit den erwähnten 9 Pfund der Versorgung Ruedgers dienen. Hensli kann den Zins, wann immer er will, mit 300 Pfund ablösen; der Ertrag darf aber nicht an Heini gelangen, sondern muss erneut für den Unterhalt von Vater und Mutter angelegt werden. Nach dem Tod ihrer Eltern können Heini und Felix schliesslich Haus und Geld frei nutzen. Die drei Schiedsleute siegeln.
Brief:Johans Brunner der Elter, Heinrich Gumpost und Johans Dietschi, Bürger und Ratsherren von Zurich, beurkunden, dass Hans von Egre vor seinem Tod den Brüdern Felix und Heini von Egre, Söhne seines ehelichen Sohnes Ruedger von Egre, 600 Pfund Zürcher Pfennig vermacht hatte. Sein ehelicher Sohn Hensli von Egre sollte ihnen diese Summe ausrichten gegen die Verpflichtung, ihren Vater Ruedger vor Hunger und Frost zu bewahren und nach dessen Tod ihrer Mutter Maechthilt jährlich auf Weihnachten 12 Pfund als Leibgeding auszubezahlen. Nach dem Hinschied von Hans entstand jedoch unter den Erben Streit, weshalb Bürgermeister und Räte die drei Ratsherren mit der Schlichtung beauftragten. Die Schiedsleute entscheiden nach Verhör der Parteien, dass Hensli Felix Haus und Hofstatt genannt zum Wlschlaher [!] in der minderen Stadt Zürich im Wert von 300 Pfund übergeben muss. Felix soll dafür seinem Vater jährlich 9 Pfund ausrichten und kann das Haus ohne Verpflichtungen gegenüber seinem Bruder Heini frei innehaben, ohne es aber zu verkaufen, solange seine Eltern leben. Gleichzeitig schuldet Hensli Heini 300 Pfund ab seinem gesamten Gut, das Unterpfand ist. Bis diese Zahlung erfolgt ist, muss er Felix zuhanden dessen Vater jährlich auf Weihnachten einen Zins von 15 Pfund zusichern, der zusammen mit den erwähnten 9 Pfund der Versorgung Ruedgers dienen. Hensli kann den Zins, wann immer er will, mit 300 Pfund ablösen; der Ertrag darf aber nicht an Heini gelangen, sondern muss erneut für den Unterhalt von Vater und Mutter angelegt werden. Nach dem Tod ihrer Eltern können Heini und Felix schliesslich Haus und Geld frei nutzen. Die drei Schiedsleute siegeln.
Creation date(s):7/1/1430
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Zwei Siegel hängen, vom dritten nur der Schlitz vorhanden.
City:Zürich, Bürger, Brunner, Johans, d. Ä.; Zürich, Ratsherr, Brunner, Johans, d. Ä.; Zürich, Bürger, Gumpost, Heinrich; Zürich, Ratsherr, Gumpost, Heinrich; Zürich, Bürger, Dietschi, Johans; Zürich, Ratsherr, Dietschi, Johans; Zürich, Testament; Zürich, Erbstreit; Zürich, Leibgeding; Zürich, Haus zum Wollschläger; Zürich, Versorgung der Eltern
Personenregister URStAZH:Brunner, Johans, d. Ä., Ratsherr in Zürich; Gumpost, Heinrich, Ratsherr in Zürich; Dietschi, Johans, Ratsherr in Zürich; Ägeri, Johans von; Ägeri, Felix von; Ägeri, Heini von; Ägeri, Rüedger von; Ägeri, Mechthild von; Ägeri, Hänsli von

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 566, Bündel 2, Nr. 44 (vgl. KAT 40, S. 947)
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 7276
Level:Dokument
Ref. code AP:C IV 6.5, Nr. 34
 

Usage

End of term of protection:7/1/1510
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393988
 

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