Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C IV 7.1.3, Nr. 4 |
Title: | Ordnung der Basler Fischer |
Brief: | Mit Hilfe der Fischer wird am 3. September 1433 [in Basel] folgender Rodel erneuert und von den Fischern beschworen; die alten Rödel hingegen werden auf Geheiss der Räte verbrannt: Zeitliche Einschränkung des Verkaufs von Rhein- und Bachfischen; Umschreibung der Bannmeile für den Verkauf (erwähnt werden: Riehen, Basel, Münchenstein, Binningen, Allschwil und Hégenheim); Beschränkung der Fischgemeinschaften auf eine pro See; Verkauf von gesalzenen Fischen; fremde Fischer könne Frischfische selber verkaufen oder durch einheimische Fischer verkaufen lassen; andere Fische können erst nach einem Besuch des Zunfthauses verkauft werden; Regelung für Rheinfelden und Laufenburg; was zwischen Verenentag und Pfingsten auf dem Markt nicht verkauft werden kann, gelangt in den Spital; frische Fische müssen ungesalzen auf der äussersten Bank feilgehalten werden nach Kontrolle durch einen der drei Ratsabgeordneten; Felchen, Forellen und andere gesalzene Fische dürfen geräuchert werden (oder müssen in den Rhein geworfen werden); Fische können nur mit Einwilligung der drei Ratsverordneten verkauft werden; entgegen der früheren Ordnung ist ein Fischer frei, unter der Wochen sowohl Fische zu fangen wie zu verkaufen; Verkaufsstandorte für die unterschiedlichen Fischqualitäten; Verbot des Verkaufs von schlechten Fischen; Verkaufsbeschränkungen für Stadtbürger und Fremde; Vorschriften für den Verkauf der geachtelten Salmen und der am Abend gefangenen Fische; nur einheimische Fischer können eine Gemeinschaft eingehen; Missachtung der Vorschriften wird mit einem Stadtverweis (vor die Kreuze) von einem Monat und mit einem Pfund Busse bestraft; jeder Fischer ist verpflichtet, einen anderen anzuzeigen - andernfalls wird er mit gleicher Strafe gebüsst; die drei Ratsverordneten müssen täglich den Fischmarkt beaufsichtigen und Verstösse dem Rat und den Meistern melden. |
Creation date(s): | 9/3/1433 |
Entstehungsdatum, Original: | approx. 1420 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Zeitgenössische Aufzeichnung (Rodel) |
Trägermaterial: | Pergament |
Language: | Deutsch |
City: | Basel, Fischereid; Basel, Verbrennung alter Rödel; Basel, Fischverkauf; Basel, Bannmeile; Riehen (BS); Münchenstein (BL); Binningen (BL); Allschwil (BL); Hégenheim (F); Basel, Fischmarkt; Basel, Kreuze; Basel, Stadtverbannung; Rheinfelden, Fischordnung; Laufenburg, Fischordnung; Basel, Spital, Fische; Basel, Zunfthaus |
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Weitere Angaben |
Former reference codes: | Trucke ?, Bündel ?, Nr. 2 |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6417 (von Werner Schnyder auf 1420 datiert) und Bd. 6, Nr. 7610 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C IV 7.1.3, Nr. 4 |
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Usage |
End of term of protection: | 9/3/1453 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393129 |
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