B VI 205 (fol. 18) Schultheiss und Rat von Lucern schreiben Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich, ihren Eidgenossen, dass eine Person im Sommer bei Sempach auf luzernischem Boden einen ehrbaren Mann ermordet hatte und erst mit einigem Aufwand in der Grafschaft Varnsperg, die dem von Valkenstei

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 205 (fol. 18)
Title:Schultheiss und Rat von Lucern schreiben Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich, ihren Eidgenossen, dass eine Person im Sommer bei Sempach auf luzernischem Boden einen ehrbaren Mann ermordet hatte und erst mit einigem Aufwand in der Grafschaft Varnsperg, die dem von Valkenstein gehört, ergriffen werden konnte. Der Landgraf setzte auf Donnerstag nach Liechtmess (8. Februar) einen Landtag jenseits des Howensteins fest. Luzern bittet deshalb um die Entsendung des Zürcher Nachrichters; dieser soll am Mittwoch nach Liechtmess abends in Arow den luzernischen Boten treffen, damit sie gemeinsam am Donnerstag morgen über den Hauenstein an den Landtag reiten können. Falls der Nachrichter nicht alleine nach Aarau reiten möchte, ist Luzern bereit, einen Knecht zu bezahlen. Ohne Nachrichter erwachse Luzern nämlich grosse Kosten. Luzern bittet Zürich, die Angelegenheit geheim zu halten.
Brief:Schultheiss und Rat von Lucern schreiben Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich, ihren Eidgenossen, dass eine Person im Sommer bei Sempach auf luzernischem Boden einen ehrbaren Mann ermordet hatte und erst mit einigem Aufwand in der Grafschaft Varnsperg, die dem von Valkenstein gehört, ergriffen werden konnte. Der Landgraf setzte auf Donnerstag nach Liechtmess (8. Februar) einen Landtag jenseits des Howensteins fest. Luzern bittet deshalb um die Entsendung des Zürcher Nachrichters; dieser soll am Mittwoch nach Liechtmess abends in Arow den luzernischen Boten treffen, damit sie gemeinsam am Donnerstag morgen über den Hauenstein an den Landtag reiten können. Falls der Nachrichter nicht alleine nach Aarau reiten möchte, ist Luzern bereit, einen Knecht zu bezahlen. Ohne Nachrichter erwachse Luzern nämlich grosse Kosten. Luzern bittet Zürich, die Angelegenheit geheim zu halten.
Creation date(s):1/31/1420
Creation date(s), remarks.:Mittwoch vor Lichtmess
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Einlageblatt)
Trägermaterial:Papier
Siegel:Spuren des aufgedrückten Verschlusssiegels
City:Luzern, Schultheiss und Rat; Zürich, Bürgermeister und Rat; Sempach, Mord; Farnsberg, Grafschaft, Landgraf, Falkenstein, Herren von; Farnsberg, Grafschaft, Landtag; Hauenstein; Zürich, Nachrichter; Zürich, Henker; Aarau
Personenregister URStAZH:Falkenstein, Herren von

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6359
Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 205 (fol. 18)
 

Usage

End of term of protection:1/31/1500
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393071
 

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