C V 6.2, Nr. 34 Hans von Tengen, Freiherr zu Eglisow, vermittelt im Streit zwischen Abt Hug von Rynow und seinem Oheim Graf Herman von Sultz als Vertreter seiner Kinder: Abt Hug muss den Grafen für dessen Kinder als Kastvogt akzeptieren und darf nur andere Kastvögte wählen, wenn die Sulzer rechtmä

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C V 6.2, Nr. 34
Title:Hans von Tengen, Freiherr zu Eglisow, vermittelt im Streit zwischen Abt Hug von Rynow und seinem Oheim Graf Herman von Sultz als Vertreter seiner Kinder: Abt Hug muss den Grafen für dessen Kinder als Kastvogt akzeptieren und darf nur andere Kastvögte wählen, wenn die Sulzer rechtmässig oder aus Freundschaft die Vogtei aufgeben. Herman hingegen ist verpflichtet, sich dem Kloster gegenüber freundlich zu verhalten und dieses in Ehren und Freiheiten zu schirmen. Die Rechnung bleibt bestehen; der Graf kann jedoch in Monatsfrist die Rechnung vor Bischof Otto von Costentz erfordern, der auch Meinungsverschiedenheiten über die Rechnungsführung schlichten soll. Verlangt der Graf, seine Söhne oder seine Schwiegertochter die Rechnung nicht bis nächsten Johanstag, ist die Sache erledigt. Neben dem Freiherrn siegelt der Graf und der Abt.
Brief:Hans von Tengen, Freiherr zu Eglisow, vermittelt im Streit zwischen Abt Hug von Rynow und seinem Oheim Graf Herman von Sultz als Vertreter seiner Kinder: Abt Hug muss den Grafen für dessen Kinder als Kastvogt akzeptieren und darf nur andere Kastvögte wählen, wenn die Sulzer rechtmässig oder aus Freundschaft die Vogtei aufgeben. Herman hingegen ist verpflichtet, sich dem Kloster gegenüber freundlich zu verhalten und dieses in Ehren und Freiheiten zu schirmen. Die Rechnung bleibt bestehen; der Graf kann jedoch in Monatsfrist die Rechnung vor Bischof Otto von Costentz erfordern, der auch Meinungsverschiedenheiten über die Rechnungsführung schlichten soll. Verlangt der Graf, seine Söhne oder seine Schwiegertochter die Rechnung nicht bis nächsten Johanstag, ist die Sache erledigt. Neben dem Freiherrn siegelt der Graf und der Abt.
Creation date(s):1/4/1419
Creation date(s), remarks.:Mittwoch vor Dreikönig
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle drei Siegel hängen, leicht beschädigt.
City:Eglisau, Freiherr, Tengen, Johans von; Rheinau (Benediktinerkloster), Abt, Almshofen, Hugo von; Rheinau (Benediktinerkloster), Vogtei, Sulz, Grafen von; Rheinau (Benediktinerkloster), Rechnungsführung; Konstanz, Bistum, Bischof, Hachberg, Otto von
Personenregister URStAZH:Tengen, Johans von, Freiherr; Almshofen, Hugo von, Abt von Rheinau; Sulz, Hermann von, Graf; Hachberg, Otto von, Bischof von Konstanz

Weitere Angaben

Abliefernde Stelle:Generallandesarchiv Karlsruhe; Ablieferung von 1932 (Tausch)
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6284; REC, Bd. 3, Nr. 8691
Level:Dokument
Ref. code AP:C V 6.2, Nr. 34
 

Usage

End of term of protection:1/4/1499
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=392996
 

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