C V 3.13 b.12.1, Nr. 2 Zunftmeister und -brüder des Schuhmacherhandwerks der Stadt Zurich beurkunden, dass sie von den Frauen an Oetenbach das Hinterhaus zum Silberschmid mit Garten als Lehen innehaben. Im Garten liegt ein Kohlgarten, der zur Hälfte dem Vorderhaus gehört. Nachdem die Schuhmacher e

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C V 3.13 b.12.1, Nr. 2
Title:Zunftmeister und -brüder des Schuhmacherhandwerks der Stadt Zurich beurkunden, dass sie von den Frauen an Oetenbach das Hinterhaus zum Silberschmid mit Garten als Lehen innehaben. Im Garten liegt ein Kohlgarten, der zur Hälfte dem Vorderhaus gehört. Nachdem die Schuhmacher eine Laube über den zum Vorderhaus gehörenden Teil errichtet hatten, entstand Streit, der durch die Zürcher Baumeister - Junker Felix Maness, Johans Muller und Cuonrat Tescher - geschlichtet wurde. Die Baumeister treffen mit den Klosterfrauen die Übereinkunft, dass die Handwerker künftig auch die andere Hälfte als Lehen gegen einen jährlichen, auf den Felix-und-Regulatag zu entrichtenden Zins von 10 Schilling erhalten sollen. Unabhängig von der Nutzung des Gartens soll der Zins nicht erhöht werden. Bei dieser Gelegenheit wurde der Garten vermessen: beide Teile umfassen 15 1/2 Ellen Länge und 5 Ellen 1 Vierling Breite; der hintere Teil von der Mauer zum Ochsen gehört zum Vorderhaus. Auf Bitte der Zunft siegelt Zunftmeister Johans Gurtler.
Brief:Zunftmeister und -brüder des Schuemacherhandwerks der Stadt Zurich beurkunden, dass sie von den Frauen an Oetenbach das Hinterhaus zum Silberschmid mit Garten als Lehen innehaben. Im Garten liegt ein Kohlgarten, der zur Hälfte dem Vorderhaus gehört. Nachdem die Schuhmacher eine Laube über den zum Vorderhaus gehörenden Teil errichtet hatten, entstand Streit, der durch die Zürcher Baumeister - Junker Felix Maness, Johans Muller und Cuonrat Tescher - geschlichtet wurde. Die Baumeister treffen mit den Klosterfrauen die Übereinkunft, dass die Handwerker künftig auch die andere Hälfte als Lehen gegen einen jährlichen, auf den Felix-und-Regulatag zu entrichtenden Zins von 10 Schilling erhalten sollen. Unabhängig von der Nutzung des Gartens soll der Zins nicht erhöht werden. Bei dieser Gelegenheit wurde der Garten vermessen: beide Teile umfassen 15 1/2 Ellen Länge und 5 Ellen 1 Vierling Breite; der hintere Teil von der Mauer zum Ochsen gehört zum Vorderhaus. Auf Bitte der Zunft siegelt Zunftmeister Johans Gurtler.
Creation date(s):5/9/1417
Creation date(s), remarks.:Tagesdatierung
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Siegel fehlt
City:Zürich, Zunft, Schuhmacher; Zürich, Ötenbach (Dominikanerinnenkloster), Lehen; Zürich, Haus zum Silberschmid; Zürich, Garten; Zürich, Kohlgarten; Zürich, Laube; Zürich, Baumeister, Manesse, Felix, Junker; Zürich, Baumeister, Müller, Johans; Zürich, Baumeister, Täscher, Konrad; Zürich, Gartenvermessung; Zürich, Zunftmeister, Gürtler, Johans; Zürich, Hinterhaus; Zürich, Vorderhaus; Zürich, Haus zum Ochsen
Personenregister URStAZH:Manesse, Felix, Baumeister in Zürich; Müller, Johans, Baumeister in Zürich; Täscher, Konrad, Baumeister in Zürich; Gürtler, Johans, Zunftmeister

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6152
Level:Dokument
Ref. code AP:C V 3.13 b.12.1, Nr. 2
 

Usage

End of term of protection:5/9/1447
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=392864
 

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