B VI 236 b (fol. 544) Schreiben des Schulthessen und Rates von Luzern an Zürich. Anna, des Ursemans, Bürgers von Luzern, Frau habe ihnen gemeldet, dass man, nachdem sie von Zürich und ihrem dort lebenden Ehemann gekommen sei, ihr in Zürich vorwerfe, wegen Diebstahl und Unehrlichkeit von Luzern for

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 236 b (fol. 544)
Title:Schreiben des Schulthessen und Rates von Luzern an Zürich. Anna, des Ursemans, Bürgers von Luzern, Frau habe ihnen gemeldet, dass man, nachdem sie von Zürich und ihrem dort lebenden Ehemann gekommen sei, ihr in Zürich vorwerfe, wegen Diebstahl und Unehrlichkeit von Luzern fortgejagt worden zu sein. Auf ihr Bitten hin lasse man jedoch Zürich wissen, dass Anna von ihrem Ehemann getrennt lebe und sie ihm ihre Kleider und ihr Gut genommen habe. Sie sei deshalb und nicht wegen Diebstahls gefangen gesetzt und darauf auf eine bräuchliche Urfehde hin weider freigelasen worden.
Creation date(s):3/11/1487
Creation date(s), remarks.:Sonntag vor Gregor
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Einlageblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Siegel aufgedrückt

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 236 b (fol. 544)
 

Usage

End of term of protection:3/11/1567
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=388792
 

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