Title: | Statthalteramt Affoltern |
Inhalt und Form: | Akten und Bände des Statthalteramtes des Bezirks Affoltern. |
Related corporations/Families/Persons: | Bezirksanwaltschaft Affoltern (Nachfolgeinstitution für die Strafverfolgung bei Vergehen und Verbrechen ab 01.01.1912) |
Creation date(s): | 1831 - 1999 |
Aktenbildner: | Das Statthalteramt Affoltern entstand infolge der Inkraftsetzung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die Bezirksverwaltung von 1831. Der erste Statthalter nahm die Amtsgeschäfte unmittelbar nach seiner am 11.07.1831 durch den Regierungsrat vorgenommenen Beeidigung auf. Gewählt wurden die Statthalter anfänglich vom Regierungsrat aus einem von der Bezirksversammlung gebildeten Dreiervorschlag. Seit Ende 1865 erfolgt die Wahl direkt durch die stimmberechtigten Einwohner des Bezirks. Die Amtsdauer der Statthalter betrug anfänglich sechs und ab 1870 drei Jahre. Seit 1933 dauert eine Amtszeit vier Jahre. Der Statthalter ist der Vertreter der Regierung im Bezirk und als solcher erster Gesetzesvollzugs- und Polizeibeamter mit verschiedenen Verwaltungstätigkeiten. Ferner ist er Aufsichts- und Rekursinstanz bezüglich der Gemeinden u. a. im Polizei-, Strassen- und Feuerwehrwesen, auch Präsident des Bezirksrats. Nebst der Aufsichts- und Verwaltungstätigkeit übte und übt das Statthalteramt wichtige Funktionen im Bereich des Strafrechts aus. Die Kantonsverfassung und das Gesetz über die Strafrechtspflege von 1831 wiesen dem Statthalter Aufgaben zu bei der strafrechtlichen Verfolgung von Vergehen und Verbrechen: Er hatte die Voruntersuchungen zu führen und die entsprechenden Akten den zuständigen Gerichten oder der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung zu überweisen. Ab den 1850er-Jahren erhielt der Statthalter im Rahmen des Strafverfahrens bei Vergehen und Verbrechen stetig mehr Kompetenzen, bis er mit der Strafprozessordnung von 1874 definitiv zum Strafuntersuchungsbeamten wurde, der die Untersuchungen bis zur selbstständigen Verfahrenseinstellung oder zur Anklage vor Gericht durchzuführen hatte. Zusätzlich war der Statthalter verantwortlich für die Vollziehung der in Urteilen der Zunft-, Kreis- und Bezirksgerichten verhängten Freiheitsstrafen sowie der in Haft umgewandelten Bussen und auch für die Aufsicht über das Bezirksgefängnis. Die Aufgaben als Strafuntersuchungs-, Strafanklage- und Strafvollziehungsbehörde verblieben beim Statthalteramt allerdings nur bis Ende 1911; mit Inkraftreten des neuen Gesetzes betreffend das Gerichtswesen im Allgemeinen am 01.01.1912 gingen diese Zuständigkeiten an die Bezirksanwaltschaft über. Die bezirksanwaltschaftlichen Aufgaben besorgte in Affoltern wie in den meisten anderen Bezirken freilich weiterhin - und noch bis Ende Juni 1971 - das Statthalteramt. Nicht an die Bezirksanwaltschaft abgetreten wurden die Kompetenzen des Statthalteramts im Übertretungsstrafrecht: Es ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Ordnungs- und Polizeistrafen am 01.03.1850 ununterbrochen zuständig für die Untersuchung und allfällige Bestrafung von Übertretungen, die nicht in die Kompetenz der Gemeinden fallen. |
Bestände: | Z 238, Z 909 (Teil) |
Level: | Fonds |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3828 |
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