Title: | Grunderwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland |
Inhalt und Form: | Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, auch Lex Friedrich und später Lex Koller genannt, beschränkt den Grundstückerwerb in der Schweiz durch natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland. Für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks benötigen diese eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Im Kanton Zürich sind dafür die Bezirksräte zuständig. Übernommen wurden die grösseren und bedeutenderen Fälle als inhaltliche Auswahl. Dabei wurden folgende Auswahlgründe berücksichtigt: 1. Bekanntes Haus/Grundstück; 2. Hoher Streitwert; 3. Fälle von juristischer Bedeutung (Präzedenzfälle, etc.); 4. Öffentliche Beachtung; 5. Bekannte Person involviert. Von den übrigen Dossiers wurden 10 Prozent (jedes 10. Dossier) als systematische Auswahl übernommen. Ab 1993 wurden von den Gesuchen um Feststellung der Nichtbewilligungspflicht eines Grundstückerwerbs (Aktenzeichen 7.02.00) sowie von den Ausnahmebewilligungen im Bodenrecht (Aktenzeichen 7.03.01) nur noch 5 Dossiers pro Schachtel als Musterauswahl übernommen. |
Creation date(s): | 1961 - 2002 |
Number: | 114 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3786204 |
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