B III 265 (fol. 20 v - 21 r) Verordnung der Stadt Zürich betreffend Zollfreiheit und Beschau von Baumwolltüchern, 1553 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B III 265 (fol. 20 v - 21 r)
Title:Verordnung der Stadt Zürich betreffend Zollfreiheit und Beschau von Baumwolltüchern
Brief:Obwohl in zahlreichen Zollordnungen festgelegt wird, dass auf Baumwolltücher Zoll und Ungeld entrichtet werden müsse, ist davon bisher nicht Gebrauch gemacht worden. Im Folgenden wird verordnet, dass dies bis auf Weiteres so bleiben und alle Baumwollprodukte frei von Zoll und Ungeld sein sollen. Dies geschieht zur Förderung des Baumwollgewerbes, das sich zurzeit im Aufschwung befindet und vielen armen Menschen in Stadt und Land einen Verdienst ermöglicht. Eine Einführung des Zolls in Zukunft bleibt vorbehalten, sofern dieses Gewerbe weiterhin wächst. Überdies wird verordnet, dass keine Beschau der Baumwolltücher eingeführt werden soll und der Einsatz der Appreturkugeln, die man zum Trocknen der Stoffe benötigt, weiterhin erlaubt bleibt.
Creation date(s):approx. 1553

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Gewerbe; Handel; Textilien; Zoll

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 190
Level:Dokument
Ref. code AP:B III 265 (fol. 20 v - 21 r)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1573
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3770098
 

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