Verfahrensakten, 1966-2009 (Klasse)

Archive plan context


Title:Verfahrensakten
Inhalt und Form:Die Strafuntersuchungsdossiers enthalten in der Regel ein Aktenverzeichnis, Polizeirapporte, Einvernahmeprotokolle, ein Erledigungsschreiben (v. a. Einstellungs- oder Erziehungsverfügungen sowie Berichte und Anträge an das Jugendgericht) und weitere Unterlagen, die während der Strafuntersuchung und für die Beurteilung des Falles generiert und zusammengetragen wurden. Die Dossiers können mit Fotodokumentationen, Tonträgern, Situationsplänen, Beweismaterialien usw. angereichert sein und Obduktionsberichte sowie psychiatrische Gutachten enthalten. Die Aktenstücke innerhalb eines Dossiers sind teilweise durchnummeriert (Actorum, abgekürzt Act.). Bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurden den Untersuchungsdossiers auch die sogenannten "Vollzugsakten" beigefügt, d. h. sämtliche Unterlagen, welche im Rahmen des von der Jugendanwaltschaft zu beaufsichtigenden Vollzugs einer angeordneten Strafe oder Massnahme entstanden. Dazu gehören Vollzugsverfügungen, Gutachten sowie zusammenfassende Aktennotizen und Berichte der Jugendanwälte, Sozialarbeiter und Institutionen.
Die hier verzeichneten Strafuntersuchungsakten bilden eine Auswahl aller erledigten Fälle, wobei unterschiedliche Auswahlmethoden angewandt wurden:
- Im Jahr 1999 übernahm das Staatsarchiv von der Gesamtheit der Fallakten der Jugendanwaltschaft Bülach aus den Erledigungsjahren von 1966-1999 eine systematische Auswahl sowie einen inhaltlich bedeutenden Fall aus dem Jahr 1973.
- In den Jahren 2003-2009 übernahm das Staatsarchiv von den Fallakten mit ordentlicher 20-jähriger Aufbewahrungsfrist der Jugendanwaltschaft Bülach aus den Erledigungsjahren von 1979-1988 eine systematische Auswahl von 5 Prozent (in Form jedes 20. Dossiers pro Jahrgang). Mit der 20-jährigen Aufbewahrungsfrist versehen wurden u. a. alle Akten zu Tatbeständen der Kategorien Vergehen und Verbrechen.
- In den Jahren 2003-2009 übernahm das Staatsarchiv von den Fallakten mit verkürzter 5-jähriger Aufbewahrungsfrist der Jugendanwaltschaft Bülach aus den Erledigungsjahren von 1984-2001 eine systematische Auswahl von meistens 5 Prozent und teilweise 2 Prozent (in Form jedes 20. bzw. 50. Dossiers pro Jahrgang). Mit der 5-jährigen Aufbewahrungsfrist versehen wurden gemäss Weisung der Jugendstaatsanwaltschaft vom 01.01.1997 zur Aufbewahrung von Akten der Jugendanwaltschaften erstens die Akten von kinderstrafrechtlichen Untersuchungen, welche nicht mit einer Massnahme abgeschlossen wurden, zweitens die Akten von wegen Übertretungen geführten jugendstrafrechtlichen Untersuchungen, welche nicht mit einer Massnahme abgeschlossen wurden, sowie drittens die Akten von kinder- und jugendstrafrechtlichen Untersuchungen, welche aus formellen Gründen oder wegen definitiv ausgeschlossener Täterschaft mit einer Einstellung oder Nichtanhandnahme abgeschlossen wurden.
- In den Jahren 2011-2014 übernahm das Staatsarchiv von der Gesamtheit der Fallakten zu Tatbeständen der Kategorien Vergehen und Verbrechen (seit März 2010 mit 15-jähriger Aufbewahrungsfrist versehen) der Jugendanwaltschaften Bülach und Dielsdorf aus den Erledigungsjahren von 1984-2000 eine systematische Auswahl von 5 Prozent (in Form jedes 20. Dossiers pro Jahrgang) sowie eine inhaltliche Auswahl bedeutender Fälle.
Creation date(s):1966 - 2009
Number:485
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3716408
 

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