III DDb 1 (S. 3-8) Mandat der Stadt Zürich betreffend Militärordnung der Landmiliz, 1770 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:III DDb 1 (S. 3-8)
Title:Mandat der Stadt Zürich betreffend Militärordnung der Landmiliz
Titelvariante:Mandat und Einleitung
Brief:Bürgermeister sowie Grosser und Kleiner Rat der Stadt Zürich erlassen als Einleitung zur Militärordonnanz ein Mandat. Grund dafür ist, dass aufgrund der langen Friedenszeit viele Bürger der Meinung sind, dass eine Verbesserung des Kriegswesens nicht nötig sei. Jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass das Kriegswesen am besten während Friedenszeiten erlernt und geübt wird. Aus diesem Grund sollen alle aus fremden Diensten zurückkehrenden Offiziere und Soldaten pflichtgemäss Kriegsdienst leisten und die in der Ordonnanz vorgeschriebenen Aspekte beachten. Die Obrigkeit erlässt nicht bestimmte Strafen gegen Zuwiderhandlungen, sondern Übertreter sollen während der periodisch vorkommenden Bereinigungen entsprechend geahndet werden. Damit alle von der obrigkeitlichen Meinung überzeugt werden, ist der Militärdienst auf die leichtmöglichste Art eingerichtet worden. Des Weiteren wird Offizieren untersagt, etwas am vorgeschriebenen Manual, an den Kriegsübungen oder an der Montur und Armatur zu verändern. Im obrigkeitlich errichteten Magazin kann die benötigte Montur und Armatur in bester Qualität zu geringen Preisen erworben werden. Ausgesprochene Bussen dienen einzig zum Vorteil des Militärwesens. Um ihr Ansehen und ihre Motivation zu steigern, erhalten alle Offiziere Bestallungsbriefe (Brevets). Schliesslich wird verordnet, dass zur Vermeidung übersteigerten Aufwands und hoher Kosten die Verordnung, insbesondere was die Ausstattung anbelangt, für die Zukunft gilt. Das bedeutet, dass alle Vorgesetzten darauf achten sollen, dass sich ihre Untergebenen nicht mit neuer Montur oder Armatur ausstatten müssen. Dies darf lediglich gewährt werden, wenn die Neuausstattung aus freiem Willen geschieht und es die finanziellen Umstände der entsprechenden Person erlauben.
Creation date(s):1770
Archival Material Types:Druckschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Language:Deutsch
Schlagwörter:Kleidung; Luxus; Militär; Solddienst; Waffen; Wehrdienst

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 66
Level:Dokument
Ref. code AP:III DDb 1 (S. 3-8)
 

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Physical Usability:Uneingeschränkt
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