Verfahrensakten, 1987-2011 (Klasse)

Archive plan context


Title:Verfahrensakten
Inhalt und Form:Die Strafuntersuchungsdossiers enthalten in der Regel ein Aktenverzeichnis, Polizeirapporte, Einvernahmeprotokolle, ein Erledigungsschreiben (v. a. Einstellungs- oder Erziehungsverfügungen sowie Berichte und Anträge an das Jugendgericht) und weitere Unterlagen, die während der Strafuntersuchung und für die Beurteilung des Falles generiert und zusammengetragen wurden. Die Dossiers können mit Fotodokumentationen, Tonträgern, Situationsplänen, Beweismaterialien usw. angereichert sein und Obduktionsberichte sowie psychiatrische Gutachten enthalten. Die Aktenstücke innerhalb eines Dossiers sind teilweise durchnummeriert (Actorum, abgekürzt Act.). Vereinzelt wurden den Untersuchungsdossiers auch sogenannte "Vollzugsakten" beigefügt, d. h. Unterlagen, welche im Rahmen des von der Jugendanwaltschaft zu beaufsichtigenden Vollzugs einer angeordneten Strafe oder Massnahme entstanden.
Die hier verzeichneten Strafuntersuchungsakten bilden eine Auswahl aller erledigten Fälle, wobei unterschiedliche Auswahlmethoden angewandt wurden:
- Im Jahr 2010 übernahm das Staatsarchiv von den Fallakten mit ordentlicher 20-jähriger Aufbewahrungsfrist der Jugendanwaltschaft Horgen aus dem Eingangsjahr 1989 eine systematische Auswahl von 5 Prozent (in Form jedes 20. Dossiers pro Jahrgang). Mit der 20-jährigen Aufbewahrungsfrist versehen wurden u. a. alle Akten zu Tatbeständen der Kategorien Vergehen und Verbrechen.
- Im Jahr 2010 übernahm das Staatsarchiv von den Fallakten mit verkürzter 5-jähriger Aufbewahrungsfrist der Jugendanwaltschaft Horgen aus den Eingangsjahren von 1995-2000 eine systematische Auswahl von 2 Prozent (in Form jedes 50. Dossiers pro Jahrgang) sowie eine inhaltliche Auswahl bedeutender Fälle (Kriterien: öffentliche Beachtung, Beteiligung bekannter Persönlichkeiten, schwere Delikte, besondere juristische Relevanz, besondere Relevanz aus Sicht der Sozialarbeit (z. B. Pionierversuche mit neuen Vollzugs- bzw. Therapieformen), aussergewöhnliche Fälle). Mit der 5-jährigen Aufbewahrungsfrist versehen wurden gemäss Weisung der Jugendstaatsanwaltschaft vom 01.01.1997 zur Aufbewahrung von Akten der Jugendanwaltschaften erstens die Akten von kinderstrafrechtlichen Untersuchungen, welche nicht mit einer Massnahme abgeschlossen wurden, zweitens die Akten von wegen Übertretungen geführten jugendstrafrechtlichen Untersuchungen, welche nicht mit einer Massnahme abgeschlossen wurden, sowie drittens die Akten von kinder- und jugendstrafrechtlichen Untersuchungen, welche aus formellen Gründen oder wegen definitiv ausgeschlossener Täterschaft mit einer Einstellung oder Nichtanhandnahme abgeschlossen wurden.
- In den Jahren 2011-2016 übernahm das Staatsarchiv von der Gesamtheit der Akten zu Tatbeständen der Kategorien Vergehen und Verbrechen (seit März 2010 mit 15-jähriger Aufbewahrungsfrist versehen) der Jugendanwaltschaften Affoltern, Dietikon und Horgen aus den Eingangsjahren von 1990-2000 eine systematische Auswahl von 5 Prozent (in Form jedes 20. Dossiers pro Jahrgang) sowie eine inhaltliche Auswahl bedeutender Fälle.
- In den Jahren 2014 und 2016 übernahm das Staatsarchiv sämtliche von der Jugendanwaltschaft Horgen bearbeiteten Akten zu sogenannten "Fahrenden" aus den Eingangsjahren von 1995-2001.
Creation date(s):1987 - 2011
Number:54
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3690327
 

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