B VI 195 (fol. 84) Cristoffel Maiger von Altstetten antwortet dem Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich: Er habe ihren Brief zur Kenntnis genommen. Danach solle er am nächsten St. Jakobstag in die Stadt Zürich kommen, um wegen Stêphan dem Knoepfler Recht zu suchen. Er habe ihnen aber bereits gesc

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 195 (fol. 84)
Title:Cristoffel Maiger von Altstetten antwortet dem Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich: Er habe ihren Brief zur Kenntnis genommen. Danach solle er am nächsten St. Jakobstag in die Stadt Zürich kommen, um wegen Stêphan dem Knoepfler Recht zu suchen. Er habe ihnen aber bereits geschrieben, sie sollten urteilen, ob er zusammen mit sechs weiteren Männern beweisen könne, dass Kñoepfler ihn bei Nacht und Nebel bestohlen habe; andernfalls würde er Maiger entschädigen. Falls Zürich ihm das verbürgt, werde er am genannten Tag nach Zürich kommen. Er wisse, solches widerfahre ihm in allen Reichsstädten. Wenn das Diebesgut zurückerstattet wird, schickt Maiger einen Boten, da er wegen seiner Gicht nicht reiten kann. Zürich möge dem Boten ebenfalls Geleitschutz geben. Der Knoepfler wolle ihm ans Leben; er sei zwar schon vor manchem, der ihn bedroht habe, mit dem Leben davongekommen. Er müsse sich vor Knoepflers Bosheit in Acht nehmen.
Brief:Cristoffel Maiger von Altstetten antwortet dem Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich: Er habe ihren Brief zur Kenntnis genommen. Danach solle er am nächsten St. Jakobstag in die Stadt Zürich kommen, um wegen Stêphan dem Knoepfler Recht zu suchen. Er habe ihnen aber bereits geschrieben, sie sollten urteilen, ob er zusammen mit sechs weiteren Männern beweisen könne, dass Kñoepfler ihn bei Nacht und Nebel bestohlen habe; andernfalls würde er Maiger entschädigen. Falls Zürich ihm das verbürgt, werde er am genannten Tag nach Zürich kommen. Er wisse, solches widerfahre ihm in allen Reichsstädten. Wenn das Diebesgut zurückerstattet wird, schickt Maiger einen Boten, da er wegen seiner Gicht nicht reiten kann. Zürich möge dem Boten ebenfalls Geleitschutz geben. Der Knoepfler wolle ihm ans Leben; er sei zwar schon vor manchem, der ihn bedroht habe, mit dem Leben davongekommen. Er müsse sich vor Knoepflers Bosheit in Acht nehmen.
Creation date(s):approx. 1/1/1392
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Einlageblatt)
Trägermaterial:Papier
Siegel:Spuren des Verschlusssiegels
City:Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Altstetten, Meier, Christoffel; Altstetten siehe Zürich, Altstetten; Zürich, Gericht; Zürich, Knöpfler, Stephan
Personenregister URStAZH:Meier, Christoffel; Knöpfler, Stephan

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 3, Nr. 3637
Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 195 (fol. 84)
 

Usage

End of term of protection:1/1/1472
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=355910
 

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