Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | [C III 10, Nr. 49] |
Title: | Hans Bölsterli, Gorius Brunner [oder Briner] und Mithafte von Stadel verkaufen Junker Kaspar von Hallwil 20 Gulden jährlichen Zins um 400 Gulden Hauptgut und setzen dafür zu Unterpfand ein: Hans Bölsterlis des Hauptgülten 2 1/2 Juchart Acker zu Stadel gelegen, genannt der Hofacker, 3 Juchart Acker genannt der Langenacker, 2 1/2 Juchart Acker in Betenbüel, 1 Mannmad Heuwachs genannt Hubwies, so alles ledig bis an den gewohnten Zehnten. - Mehr von Gorius Briner, des anderen Hauptgülten, 1 Juchart Reben genannt das Grossstück, 1 Juchart Reben genannt der Meier, darab geht vor 3 Viertel Kernen Bodenzins und 30 Schilling ablösig Zins, sonst ledig, bis an den gewohnten Zehnten. - Mehr von Hans Hux, des dritten Hauptgülten, 1 Juchart Reben genannt Espishalden, darab geht vor 3 Viertel Kernen Bodenzins und der gewohnte Zehnten. - Mehr von Gebhard Hux, des vierten Hauptgülten, 4 Juchart Acker genannt auf Imnussrüti, auch 1/2 Juchart Holz aneinander gelegen, mehr 1 1/2 Juchart Holz, alles frei und ledig bis an den gewöhnlichen Zehnten. - Mehr von Rudolf Briner, des fünften Hauptgülten, 1 Juchart Acker genannt im Lütylo, 1 1/2 Juchart Acker genannt hinter der Halde, 1/2 Juchart Reben genannt Kunzschnider, darab geht vor 1/2 Mütt Kernen Grundzins und 1 Pfund Haller ablösig Zins, sonst ledig bis an den gewohnten Zehnten. - Mehr von Lux Briner, des sechsten Hauptgülten, 1/2 Juchart Reben auch genannt Kunzschneider, 2 Juchart Acker genannt im Lütylo, so ledig bis an den gewohnten Zehnten. - Mehr von Hans Bölsterli, des siebten Hauptgülten , 1 Juchart Reben genannt der Kurly, darab geht vor 1 1/2 Viertel Kernen Grundzins und der gewohnte Zehnten, mehr 2 Juchart Acker genannt der Kirchacker, 1 Juchart Acker genannt in Egismoos, welche 3 Juchart Acker ledig bis an den gewohnten Zehnten. - Mehr von Hans Peter, des achten Hauptgülten, 1/2 Juchart Reben genannt der Kurly, darab geht vor 1 1/2 Viertel Kernen Bodenzins und der gewohnte Zehnten, mehr ein Mannmad Heuwachs auf dem Burst gelegen, ist ledig bis an den gewöhnlichen Zehnten. Mit Vorbehalt der Wiederablösung dieser Geldgült. - - Darbei ist angehängt der Revers Junker von Hallwils, datiert Dienstag nach Pfingsten 1531, dass dieses Kapital seiner Ehefrau (Frau Barbara von Breitenlandenberg) vom Haus Hegi als ihrem väterlichen Gut herrührend, stets bleiben und gedachtem Haus zufallen solle. |
Inhalt und Form: | Das Original wurde 1801 an Bürger Erlach von Basel veräussert. - Abschrift: B I 50, S. 349. Vgl. C III 10, Nr. 98. |
Creation date(s): | 1530 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Schlagwörter: | Stadel |
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Weitere Angaben |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | [C III 10, Nr. 49] |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1560 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Keine Archivalien vorhanden |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=353040 |
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