C III 10, Nr. 36 Einzugbrief der Gemeinde Wiesendangen: Wer hinfüro in das Dorf Wiesendangen ziehen und daselbst wohnen will, dass derselbe dem Hug Beringer vom Hohenlandenberg und der Gemeinde zu Wiesendangen 6 Pfund Geld um den Einzug zahlen solle, nämlich jedem Teil 3 Pfund, und alsdann ein sol

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 10, Nr. 36
Title:Einzugbrief der Gemeinde Wiesendangen: Wer hinfüro in das Dorf Wiesendangen ziehen und daselbst wohnen will, dass derselbe dem Hug Beringer vom Hohenlandenberg und der Gemeinde zu Wiesendangen 6 Pfund Geld um den Einzug zahlen solle, nämlich jedem Teil 3 Pfund, und alsdann ein solcher alle Gerechtigkeit in Holz und Wald, wie ein jeder Gemeindsgenosse geniesst, - mit dem Unterschied, ob einer ein Hof daselbst hätte, den er selbst besitzen, oder einen anderen, wer der wäre, darauf setzen wollte, derselbe soll ihnen um den Einzug nichts schuldig sein, und nichts desto minder sich der Gerechtigkeit wie ander Eingesessen freuen.
Inhalt und Form:
Creation date(s):1517
Number:1

Dokumentspezifische Merkmale

Schlagwörter:Wiesendangen

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:C III 10, Nr. 36
 

Usage

End of term of protection:12/31/1537
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
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