Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C III 10, Nr. 12 |
Title: | In dem geschwebten Streit zwischen Junker Hans von Goldenberg, Vogt und Zwingherr zu Oberwinterthur, an einem, und der Gemeinde allda am andern Teil, ward vom Rat in Zürich erkannt: 1. Von den Tavernen und Weinschenken wegen, dass es bei dem Offnungs-Rodel des genannten von Goldenberg in dem Artikel bleiben und also gehalten werden solle; 2. Um die Gebot von des Gemeindwerks wegen, in den Hölzern, dass die Gemeinde zu Oberwinterthur bei dem Gemeindwerk in den Hölzern bleiben und solches nutzen und niessen, wie von alters her, es wäre dann, dass Windbrüch oder andere Einfäll beschehen würden, und ein Vogtherr von einer Gemeinde angerufen würde, solches zu versehen, welches er dann tun mag; 3. Von den Tagwen und Hühnern wegen ab den Hofstätten, dass die von Oberwinterthur ihren Vogtherren von Hofstätten, sie seien behauset oder nicht, Hühner und Tagwen geben sollen, nach Inhalt des Offnungs-Rodels; 4. Von den Geboten wegen des Weidgangs halber, dass die von Oberwinterthur bei ihren Weidgängen und Gemeindwerken bleiben, und dazu nutzen und niessen sollen, wie von alters her; - und zuletzt des Weibels wegen, dass ein Weibel zu Oberwinterthur eingesetzt werden solle, wie von altem Herkommen ist. |
Inhalt und Form: | |
Creation date(s): | 1489 |
Number: | 1 |
|
Dokumentspezifische Merkmale |
Schlagwörter: | Oberwinterthur |
|
Weitere Angaben |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C III 10, Nr. 12 |
|
|
Usage |
End of term of protection: | 12/31/1569 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=352803 |
|
Social Media |
Share | |
|