C III 10, Nr. 34 Gütlicher Vergleich in der Streitigkeit zwischen Frau Barbara von Landenberg, Witwe, zu Winterthur an einem, und der Gemeinde Hegi am andern Teil, betreffend den Tratt- und Weidgang zu Hegi, nämlich: 1. dass die Gelegenheit zwischen dem Wuhrbühl, Hegiberg und Hinterberg, die gemel

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 10, Nr. 34
Title:Gütlicher Vergleich in der Streitigkeit zwischen Frau Barbara von Landenberg, Witwe, zu Winterthur an einem, und der Gemeinde Hegi am andern Teil, betreffend den Tratt- und Weidgang zu Hegi, nämlich: 1. dass die Gelegenheit zwischen dem Wuhrbühl, Hegiberg und Hinterberg, die gemeldte Gemeinde Hegi mit ihrem rindhaftigen Vieh den Weidgang allein habe, und die gemeldte Frau von Landenberg von ihres Hofs wegen zu Hegi sie daran nicht saumen solle, aussert dass die Gemeinde Vieh mit ihrem gemeinen Hirten dahin treiben würde, alsdann soll ihres Meiers Vieh auch dahin getrieben werden. 2. soll das genannte ihres Hofs Baumanns Vieh alles gemeinlich, es seien Kühe, Schweine oder anderes Behirt-Vieh, ungesondert zu Weid getrieben werden an alle Orte, in Holz und Feld, wo die Gemeinde ihr Vieh zur Weid treibt; wann geackert wird, mag die Gemeinde mit ihrem Hirten auch ihre Schweine in der Frau von Landenberg Holz, genannt Schönholz, treiben, welches zu ihrem Hof gehört. 3. soll der genannten Frau von Landenberg Baumann und Inhaber ihres Hofes die 1 1/2 Juchart Acker, an den Erniacker und Hesslig Neubruchacker stossend, und 1 1/2 Juchart an die Strasse am Mettliriet und an Bissers Kargenbühl stossend, bauen wie andere zum Hof gehörende Güter; dagegen soll die Gemeinde Hegi das Stückli nutzen und niessen als ander ihr Gemeindegut. 4. sollen von den Gütern, so zu der Gemeinde-Allmend gehören und um jährlichen Zins verliehen sind, die Nutzung nach Anzahl des Zinses dem benannten Inhaber des Hofs auch mitgeteilt werden. 5. der Stoffelweid halb, dass solche Weid fürohin von der Gemeinde Hegi und dem Inhaber des Hofs mit ihrem Vieh gebraucht und genutzt werden soll, nach der Grafschaft Kyburg Recht und Herkommen.
Creation date(s):1509
Number:1

Dokumentspezifische Merkmale

Schlagwörter:Hegi (Orts- und Gemeindesachen)

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:C III 10, Nr. 34
 

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Permission required:[Leer]
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