Genehmigungen und Rechtspflege, 1837-2011 (Klasse)

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Title:Genehmigungen und Rechtspflege
Inhalt und Form:Beinhaltet die aus der Verwaltungskontrolle des Bezirksrats stammenden Unterlagen. Dazu zählten Berichte über die Arbeit und die personelle Zusammensetzung der Gemeindebehörden, Entscheide über den Verlauf von Gemeindegrenzen oder über die Vergabe von Wirtschaftspatenten. Wichtig war ausserdem die Funktion des Bezirksrats als Rekursinstanz in Fragen der Sozialfürsorge, des Gemeindeverwaltung, des Zivilstandswesens, des Vormundschaftswesens, des Bauwesens und des Expropriationswesens.

Unter den Vormundschaftsakten finden sich zudem "Auszüge aus den Protokollen der lokalen Waisenämter". In ihnen wurden alle Fälle zusammengefasst, bei denen der Bezirksrat nicht als Entscheidungsinstanz angerufen wurde, sondern lediglich zur Kenntnisnahme verpflichtet war.

Ab 1925 erfolgte die Ablage dieser so genannten Genehmigungs- und Rechtspflegeunterlagen entlang der folgenden Registraturordnung: I. Bezirksratsverwaltung; II. Armenwesen; III. Bürgerrecht; IV. Gemeindegrenzen; V. Gemeindebehörden; VI. Gemeindehaushalt; VII. Übrige Gemeindeverwaltung; VIII. Bauwesen, Baugesetz; IX. Strassen, Gewässer, Forstwirtschaft; X. Landwirtschaft; XI. Steuerwesen; XII. Wirtschaftswesen; XIII. Zivilstandswesen; XIV. Stiftungen; XV. Verschiedenes. Diese Aktengruppe enthält u. a. Bezirksratsbeschlüsse zu Personalfürsorgestiftungen, Entscheide über den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland, Wahlen von Vertretern der Bezirksverwaltung oder Beschlüsse des Regierungs- bzw. Kantonsrats.

Ab 1915 wurde jeder fünfte Jahrgang (alle 0er- und 5er-Jahrgänge) als systematische Auswahl übernommen.

Bei den Fallakten des Vormundschaftswesen aus dem Zeitraum von 1931 bis 1980 wurden alle Rekurse und Beschwerden als inhaltliche Auswahl übernommen. Von den verbleibenden Unterlagen wurde zudem eine Musterauswahl von 2 Fällen pro Jahr übernommen. Die Fallakten des Vormundschaftswesen aus dem Zeitraum von 1981 bis 1986 wurden vollständig übernommen.

Bei den Fallakten des Zivilstandswesens wurden ab 1931 alle Adoptionen vollständig übernommen. Das Gleiche gilt für Fallakten von Expropriationen.

Bei den Fallakten aus den Bereichen Bauwesen (ab 1961 überliefert), Gemeinderekurse (Aktengruppe Übrige Gemeindeverwaltung) und Grunderwerb wurde jedes 10. Dossier als systematische Auswahl sowie die bedeutenderen Fälle als inhaltliche Auswahl übernommen. Bei der inhaltlichen Auswahl aus den Bereichen Bauwesen und Grunderwerb durch Personen im Ausland wurden folgende Kriterien berücksichtigt: 1. Bekanntes Haus/Grundstück, 2. Hoher Streitwert, 3. Fälle von juristischer Bedeutung (Präzedenzfall), 4. Öffentliche Beachtung, 5. Bekannte Person involviert. Für die Unterlagen aus der Aktengruppe übrige Gemeindeverwaltung entfielen die ersten beiden Kriterien, stattdessen wurden Wahl- und Gemeinderekurse ausgewählt.
Creation date(s):1837 - 2011
Number:3379
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3373403
 

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