C IV 6.8, Nr. 2 Ritter Chuonrat von Lamparthein, der von Zürich gefangengenommen wurde, wird einstweilen freigelassen und gelobt, sich wieder zu stellen, in der Zwischenzeit aber nichts Feindliches gegen Zürich zu unternehmen., 1349.06.10 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C IV 6.8, Nr. 2
Title:Ritter Chuonrat von Lamparthein, der von Zürich gefangengenommen wurde, wird einstweilen freigelassen und gelobt, sich wieder zu stellen, in der Zwischenzeit aber nichts Feindliches gegen Zürich zu unternehmen.
Brief:Chuonrat von Lamparthein, Ritter, der von Bürgermeister, Rat und Bürgern von Zürich gefangengenommen wurde und dessen mitgeführtes Gut beschlagnahmt worden war, wird einstweilen freigelassen und gelobt, bis zu unser Frauen Tag im Herbst (8. September) sich wieder zu stellen mit Gütern von 300 Gulden Wert (Schätzungswert seiner Pferde und anderer mitgebrachter Sachen), in der Zwischenzeit aber weder selbst etwas Feindliches gegen Zürich zu unternehmen noch andere damit zu beauftragen. Der Ritter siegelt.
Creation date(s):6/10/1349
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Zürich
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel fehlt
City:Lampartheim, Chunrat von; Zürich

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 566, Bündel 1 a, Nr. 26 (vgl. KAT 40, S. 943)
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 1, Nr. 756
Level:Dokument
Ref. code AP:C IV 6.8, Nr. 2
 

Usage

End of term of protection:6/10/1429
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=279807
 

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