C III 22, Nr. 282 Beschluss des Rechenrates zur Salzhausordnung, 1605.06.23 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 22, Nr. 282
Title:Beschluss des Rechenrates zur Salzhausordnung
Inhalt und Form:Da zuwider der Salzhausordnung neben dem Salzhaus und den auf der Landschaft vorbehaltenen Plätzen an mehreren Orten auf der Landschaft Salz eingelegt und wieder verkauft werde, wird, weil man diesem Missbrauch zu lange zugesehen, und um Verbitterung, so dessen einmalige Abstellung erwahren möchte, auszuweichen: Den Herren Hausschreibern befohlen, mit dem Salz also abzuschlagen, damit dem Salzhaus wiederum Kunden zufallen und denen auf der Landschaft das Salzgrämpeln erleide, und wenn dies erfolgt, mit dem Preis nach und nach wieder zu steigen; wo sich dann jene, so mit Schaden von diesem Handel getrieben worden, welche sie mit Unwillen und zum Schaden ihrer Obrigkeit geführt, wohl besinnen werden, selben wieder anzufangen.
Creation date(s):6/23/1605
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Provenienz:Rechenrat
Abliefernde Stelle:Finanzarchiv; Ablieferung von 1840
Level:Dokument
Ref. code AP:C III 22, Nr. 282
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
B I 157 Urkunden Seckelamt, Bd. 3, 1790 (ca.) (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:6/23/1625
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=255184
 

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