C III 22, Nr. 148 Ratschlag des Rechenrates über Pflichten und Rechte der Salzknechte bei Weintransporten in die Stadt, 1582.10.16 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 22, Nr. 148
Title:Ratschlag des Rechenrates über Pflichten und Rechte der Salzknechte bei Weintransporten in die Stadt
Inhalt und Form:Gutachten zu Handen von Burgermeister und Rat:
Der Wein, so ein Burger auf Pfragen (Kleinhandel) und Gewinn kauft, allher führen und in Fässern in den Keller legen lassen will, soll er durch die Salzknechte verrichten lassen, wenn selbe aber, nachdem es ihnen bei guter Zeit angezeigt worden, es nicht tun, ist er selben kein Lohn schuldig und mag es dann durch andere verrichten lassen; auch mag ein Weinkäufer oder Wirt seinen Wein aus den Fässern ab dem Wagen ablassen und in Keller tragen lassen ohne Einred der Salzknechte.
Was Weins aber fremde Leute hier in der Stadt kaufen, soll dieser allein von den Salzknechten geführt, oder ihnen doch der Lohn dafür (1/2 Batzen pro Eimer) bezahlt werden, doch sollen sie niemanden deshalb versäumen; auch haben die Zoller bei den Toren den Herren Umgeltern wöchentlich einen Zettel, was Weines eingeführt worden, einzugeben.
Creation date(s):10/16/1582
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Provenienz:Rechenrat
Abliefernde Stelle:Finanzarchiv; Ablieferung von 1840
Anmerkungen:Bemerkung Lindinners: "was den namen 'uf Pfragen' betrifft, wissen die Herren Rechenherren selben nicht anderst zu verstehen als ..."
Level:Dokument
Ref. code AP:C III 22, Nr. 148
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
B I 156 Urkunden Seckelamt, Bd. 2, 1790 (ca.) (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:10/16/1602
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=245447
 

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