C III 22, Nr. 134 Ordnungen und Beschlüsse über die Glatt und die Allmend im Hard, 1539-1574 (Dossier)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 22, Nr. 134
Title:Ordnungen und Beschlüsse über die Glatt und die Allmend im Hard
Inhalt und Form:Gleichlautend wie C III 22, Nr. 119:
1) Burgermeister und Rat der Stadt Zürich erneuern ihre alte Ordnung wegen den Müllern und Fischern an und in der Glatt; 19.07.1554.
2) Ratsbeschluss betreffend den Besitzer der Herzogenmühle; 19.07.1554.
3) Verordnung, dass alle Fische, Aale und Krebse, so in der Glatt gefangen werden, in die Stadt getragen und daselbst verkauft werden sollen.
4) Verordnung betreffend das Vogelschiessen auf dem See, der Limmat, der Glatt oder anderen Wasseren innert einer Meile um die Stadt.
5) Ratsbeschluss: Alle Blümligarn sollen als schädlich dem Glattvogt überantwortet und unnütz gemacht werden; 01.08.1558
6) Ratsbeschluss betreffend den Schutz der Karpfen und ihrer Brut in der Glatt.
7) Ratsbeschluss betreffend den Schutz der Karpfen; 08.10.1565.
8) Ratsbeschluss betreffend den Schutz der Karpfen; 05.05.1570.
9) Marchen-Beschreibung der Fischenzen der Glatt, so die Stadt Zürich um einen Zins zu verliehen hat.
10) Erneuerter Rodel über die Hard-Allmend; 19.06.1539.
11) Des Hirten Eid, auf welche Pflichten er selben leisten soll.
12) Des Hirten Lohn.
13) Wie man dem Hirten das Vieh fürschlagen und an welchem End er das zu nehmen schuldig sein soll.
14) Des Hardmeiers Pflichten und Belohnung, was der Weidgang Zins seie und er zu beschwören habe, auch dass der Hirt zwei Tröster zu stellen habe.
15) Der Hardmeier soll nicht mehr im Namen Meiner Herren zwei Stiere halten, sondern in seinen Kosten, und ihm jährlich auf jeden Stier zwei Gulden bezahlt werden, auch soll der Spital das ganze Jahr einen Stier halten; und ward am 9. Juni 1547 erkannt, dass der Spital zu dem vorigen alle Sommer noch einen gemeinen Stier auf die Allmend schlagen, also zwei im Sommer und einen im Winter erhalten soll; 23.03.1546.
16) Ratsbeschluss wegen des Viehs, so zu unrechter Zeit auf die Allmend getrieben wird; 17.05.1559.
17) Ratsbeschluss über den Lohn des Hirten; 06.06.1559.
18) Verzeichnis der Grundzinsen, so der Hardmeier einzuziehen hat, vom Turm im Hard, des Grossmünsters Wiesen, des Tüngers Wiesen und ab einem Gut im Hard, nebst Anzeige der Zinsen; 1539.
19) Verzeichnis von Kernenzinsen, so der Handmeier jährlich von der Allmend im Hard ausrichten soll.
20) Anzeige von Urteilbriefen in der Sakristei zum Münster, 1542-1544.
21) Ratsbeschluss, dass der Hardmeier den Stadtgraben soll beschliessen und in Ehren halten, und niemand soll am Spitz oder der Enden sein Vieh über die Allmend treiben noch darauf schlagen; 26.04.1543.
22) Unter welchen Bedingungen dem Stoffel Murer bewilligt worden, auf der anderen Seite gegen die Hard drei Fächli zu machen; 05.09.1546.
23) Ratsbeschluss, dass der, welcher den Turm oder Burg samt den Gütern dazu im Hard besitzt, vier Haupt Vieh auf die Stadtallemend schlagen möge, doch um gewohnten Zins und Hirterlohn und auf gebührende Zeit. 21.07.1574.
24) Gebet.
Creation date(s):1539 - 1574
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Provenienz:Rechenrat
Abliefernde Stelle:Finanzarchiv; Ablieferung von 1840
Level:Dossier
Ref. code AP:C III 22, Nr. 134
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
B I 156 Urkunden Seckelamt, Bd. 2, 1790 (ca.) (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1594
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=243934
 

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