C III 22, Nr. 124 Ratsbeschluss über die Erneuerung der Fischereiordnung im Niederwasser, 1560.03.18 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 22, Nr. 124
Title:Ratsbeschluss über die Erneuerung der Fischereiordnung im Niederwasser
Inhalt und Form:Die Mäss der Fische sollen wieder neu gemacht, die Fische, so kleiner, wieder ins Wasser geworfen, und jene Mäss auf die Niederwasserbänke der Fischverkäufer gemacht werden, auch die Seevögte dieselben haben. Die Watten im Ober- und Niederwasser sollen bei 5 Pfund Buss verboten sein. Die Stossbeeren an Giessen und Mühlewuhren und die Körbe neben den Mühlen, auch zu Höngg die Landseerain-Fahr, in der Stadt und anderswo sind bei 2 Pfund 10 Schilling verboten; auch sollen die Seevögt die Garn zu Stadt Handen nehmen. Zur rechten Zeit mögen sie in Giessen mit unverbotenen Garnen und Zeug fischen, auch wird der Tag angesetzt, wo die Niederwasser-Einung von Weidleuten und Müllern, von Schwirren bis an Limmatspitz soll beschworen werden, so dem Landvogt zu Baden in der Grafschaft zu verkündigen, zuzuschreiben; auch solche Verkündung zu Fahr Höngg hin in und neben der Stadt geschehen soll.
Creation date(s):3/18/1560
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Provenienz:Rechenrat
Abliefernde Stelle:Finanzarchiv; Ablieferung von 1840
Level:Dokument
Ref. code AP:C III 22, Nr. 124
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
B I 156 Urkunden Seckelamt, Bd. 2, 1790 (ca.) (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:3/18/1580
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=241742
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE