C III 22, Nr. 120 Ratsbeschluss über den Verkauf von Fischen durch die Schiffleute des Niederwassers, 1555.05.08 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 22, Nr. 120
Title:Ratsbeschluss über den Verkauf von Fischen durch die Schiffleute des Niederwassers
Inhalt und Form:Da die Schiffleute des Niederwassers glauben, wenn sich das Wasser verändere und dadurch ihre Notdurft erfordere, dasselbe mit einem kleinen Schiff wiederum zu erfahren, sie zur Erleichterung ihrer Unkosten Fische mit nach Baden führen und da verkaufen mögen, deshalb Seevogt Hans Lindinner selbe, als wider Satz und Ordnung handelnd, um Buss ansehen will, erkennen mein Herren: Es soll deshalb bei alter Satz und Ordnung bleiben, jedoch in obbemeltem Fall von einem Seevogt den Schiffleuten des Niederwassers gestattet werden mögen, ein bis zweimal, wenn er es erlaubt, Fisch hinweg zu führen und zu verkaufen, wovon sie jedoch den Zoll zu entrichten haben.
Creation date(s):5/8/1555
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Provenienz:Rechenrat
Abliefernde Stelle:Finanzarchiv; Ablieferung von 1840
Level:Dokument
Ref. code AP:C III 22, Nr. 120
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
B I 156 Urkunden Seckelamt, Bd. 2, 1790 (ca.) (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:5/8/1575
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=241738
 

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