C III 22, Nr. 94 Ordnung über den Lohn der Schiff- und Fuhrleute, die Wein nach Zürich führen, 1547.09.21 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 22, Nr. 94
Title:Ordnung über den Lohn der Schiff- und Fuhrleute, die Wein nach Zürich führen
Inhalt und Form:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich machen auf Beschwerde der Schiffleute und Fuhrleute, so den Wein zur Herbstzeit in die Stadt fertigen (da ihre Kosten sich grässlich gemehret), eine neue Ordnung, was hierfür ein jeder zu Lohn geben und nehmen soll:
Was denen von Stäfa, Männedorf, Meilen, Herrliberg, Erlenbach, Küsnacht, Horgen, Zolliken, Oberrieden, Thalwil, Rüschlikon und Bendlikon (Kilchberg), so den Wein in Fässern auf dem See an die Schiffländi führen, von jedem Eimer der Lohn sein soll.
Vom Wein, so in Standen auf dem See herum geführt und von Schiffleuten ausgetragen wird auf den verschiedenen, spezifizierten Gegenden der Stadt.
Die von den Gemeinden bestellten Schiffsmeister sollen allein den Wein führen und nicht die Nebenschiffleute; jedem steht frei, seinen Lehenwein oder eignen Wein selbst zu führen.
Belohnung für diesen Wein auf Karren oder Wägen in die Stadt zu führen von Weiningen, Höngg, Wipkingen, Unterstrass, Oberstrass, Fluntern, Hottingen, Hirslanden, Stadelhofen und Riesbach, Zollikon, Rieden, Wiedikon, Kilchberg und um Bendlikon - alles bei Strafe für die, so mehr Lohn nehmen.
Creation date(s):9/21/1547
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Trägermaterial:Pergament

Weitere Angaben

Provenienz:Rechenrat
Abliefernde Stelle:Finanzarchiv; Ablieferung von 1840
Level:Dokument
Ref. code AP:C III 22, Nr. 94
 

Usage

End of term of protection:9/21/1567
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=241388
 

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