C III 17, Nr. 174 Beschlüsse wegen Landkrämern am Zürichsee, die Leinwand schlecht verzollen und nicht im Kaufhaus zeichnen lassen, 1734.01.21 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 17, Nr. 174
Title:Beschlüsse wegen Landkrämern am Zürichsee, die Leinwand schlecht verzollen und nicht im Kaufhaus zeichnen lassen
Brief:Auf den Bericht von Leinwand-Zoller Zimmermann, dass einige Landkrämer zu beiden Seiten des Zürichsees von Hausierern und in Zurzach Leinwand erkaufen, selbige schlecht verzollen und im Kaufhaus nicht zeichnen lassen, wurde erkannt, dass 1.) die Krämer den Hausierern ihre Ware wegnehmen und selbige den Herren Seckelmeistern leiden sollen; 2.) die Krämer fürohin die in Zurzach erkauften leinenen Waren in hier zeichnen und verzollen sollen; und 3.) eine Visitation der Krämer, was für leinenes Zeug sie führen, ob selbiges gezeichnet und verzollt worden oder nicht, auf beiden Seiten des Sees vorzunehmen.
Creation date(s):1/21/1734
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Schlagwörter:Zollsachen

Weitere Angaben

Provenienz:Rechenrat
Abliefernde Stelle:Finanzarchiv; Ablieferung von 1840
Level:Dokument
Ref. code AP:C III 17, Nr. 174
 

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C III 17, Nr. 176 Wiederholter Befehl an den Zoller auf dem Helmhaus, die von Zurzach kommenden leinenen Waren und die Krämer am See zu visitieren und anzuhalten, ihre erkauften Waren verzollen und zeichnen zu lassen, 1734.04.13 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:1/21/1814
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=2261410
 

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