B III 6 (fol. 235 r - 236 r) Ordnung der Stadt Zürich für die Besoldung des Bürgermeisters und der Räte, 1550 (ca.)-1560 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B III 6 (fol. 235 r - 236 r)
Title:Ordnung der Stadt Zürich für die Besoldung des Bürgermeisters und der Räte
Brief:Bürgermeister sowie Kleiner und Grosser Rat ordnen an, dass künftig die Mitglieder von Kleinem und Grossem Rat eine Entlohnung erhalten, um zu verhindern, dass die Räte wegen ihres Diensts an der Stadt in Armut fallen oder sich in der Hoffnung auf besseren Verdienst andere Ämter suchen, auch damit die Ratssitzungen umso besser besucht und die Geschäfte von Einheimischen und Fremden umgehend erledigt werden. Alter und neuer Bürgermeister erhalten jeden Tag 5 Schillinge als Lohn, dazu den jährlichen Anteil am Sihlholz, wie sie ihn bisher bereits genommen haben. Für Abwesenheit in den Räten soll ihnen nichts abgezogen werden. Die Mitglieder des Kleinen und Grossen Rats sowie die Zunftmeister erhalten für jede Ratssitzung fünf Schilling sowie jährlich 100 Stück aus dem Sihlholz. Letzteres gilt nicht für diejenigen, die ein zusätzliches Amt innehaben, für das sie bereits Sihlholz erhalten. Wer eine Landvogtei oder ein anderes Amt ausserhalb der Stadt ergreift, ist er im letzten Jahr seiner dortigen Tätigkeit wieder zum Bezug von Sihlholz berechtigt. Den Gegenwert des an die Mitglieder der Räte ausgegebenen Sihlholzes hat der Obmann der aufgehobenen Klöster an das Sihlamt auszubezahlen.
Anmerkung von späterer Hand: Bürgermeister Johannes Haab und beide Räte beschliessen, dass wer krank und im Rat abwesend ist, keinen Anspruch auf das Sitzungsgeld hat.
Anmerkung von späterer Hand: Bürgermeister Johannes Haab und beide Räte beschliessen, dass dem Ratsknecht für das Austeilen des Sitzungsgelds die gleiche Entlohnung zukommen soll wie den Ratsmitgliedern.
Creation date(s):between approx. 1550 and approx. 1560
Entstehungsdatum, Original:approx. 12/31/1545 - 8/5/1549
Creation date(s), remarks.:Datierung des Originals aufgrund des Inhalts; Datierung der Abschrift aufgrund der Schreiberhand

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag (Nachtrag)
Language:Deutsch
Schlagwörter:Amtleute; Löhne; Rat

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 186
Level:Dokument
Ref. code AP:B III 6 (fol. 235 r - 236 r)
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
B III 7 (fol. 1 r - 2 r) Ordnung der Stadt Zürich für die Besoldung des Bürgermeisters und der Räte, 1550 (ca.)-1560 (ca.) (Dokument)

Siehe:
B II 1080 (Teil II, fol. 74 r - 75 r) Ordnung der Stadt Zürich für die Besoldung des Bürgermeisters und der Räte, 1545.12.31 (ca.) (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1579
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1920071
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE