Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B III 6 (fol. 120 r, Eintrag 2) |
Title: | Ordnung der Stadt Zürich betreffend jährliche Rechnungslegung der städtischen Amtleute und Vögte |
Brief: | Damit ausstehende Guthaben in Zukunft vollumfänglich zuhanden der Stadt eingenommen werden können, wird beschlossen, dass zukünftig der abtretende Bürgermeister, der jüngste Oberstzunftmeister, beide Säckelmeister sowie je zwei Mitglieder des Grossen und Kleinen Rats dazu verordnet werden, jährlich von den städtischen Amtleuten und Landvögten Rechnung zu nehmen. Dabei sollen sie darauf achten, dass niemand zwei Rechnungen gleichzeitig ablegt und anlässlich des Rücktritts eines Amtmanns oder Landvogts mit diesem eine Schlussrechnung durchführen. Sind in einer Rechnung noch Posten ausstehend, hat der betreffenden Amtmann oder Landvogt diese innert zwei Monaten zu begleichen, es sei denn, dass der Rat angesichts besonderer Umstände darauf verzichtet. In diesem Fall soll dies in den Säckelamtsrechnungen vermerkt werden. |
Creation date(s): | approx. 1516 - approx. 1518 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Preview: |
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Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Amtleute; Buchführung; Finanzen; Rechnungswesen; Vogtei |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: B III 2 (S. 361, Eintrag 2) Ordnung der Stadt Zürich betreffend jährliche Rechnungslegung der städtischen Amtleute und Vögte, 1516 (ca.) (Dokument)
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1538 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1917276 |
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