B III 6 (fol. 1 r-v) Ordnung der Stadt Zürich für den jährlichen Kreuzgang nach Einsiedeln, 1516 (ca.)-1518 (ca.) (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B III 6 (fol. 1 r-v)
Title:Ordnung der Stadt Zürich für den jährlichen Kreuzgang nach Einsiedeln
Brief:Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat ordnen zu Lob und Ehre Gottes, der Jungfrau Maria und aller Heiligen sowie zum Besten der Stadt Zürich und ihrer Untertanen die Begehung eines jährlichen Kreuzgangs am Montag nach Pfingsten an. Jedes Haus der Stadt hat einen erwachsenen Mann zu stellen, der am Kreuzgang teilnimmt. Aus dem Kleinen Rat werden zwei Mitglieder abgeordnet, die den Kreuzgang begleiten und die Teilnehmenden beaufsichtigen. Den Ratsverordneten ist Gehorsam zu leisten, auch sollen sich alle hinter dem Kreuz einreihen und niemand davor gehen. Den Ratsverordneten obliegt es darüber hinaus, zu kontrollieren, ob alle Häuser einen Vertreter gestellt haben. Zu diesem Zweck soll in jeder Wacht eine Person damit beauftragt werden, eine Liste der Häuser und ihrer Vertreter zu führen und Abwesende den Ratsverordneten zu melden. Fehlbare werden bestraft. Bei der Rückkehr sollen die Ratsverordneten das Verladen der Teilnehmenden in Schiffe beaufsichtigen. Diese Ordnung ist jeweils acht Tage vor dem Kreuzgang in den Stadtkirchen zu verkünden. Die Ratsverordneten haben in der ersten Sitzung des Kleinen Rates nach dem Kreuzgang über dessen Verlauf zu berichten und Ungehorsame anzuzeigen. Die Fraumünsterabtei und die Grossmünsterpropstei sollen wie bisher einen oder zwei Priester auf eigene Kosten abordnen. Ebenso sollen die drei Orden der Stadt wie bis anhin Priester sowie Helfer, die das Kreuz tragen, stellen. Dies geschieht jedoch auf Kosten der Stadt.
Creation date(s):approx. 1516 - approx. 1518
Creation date(s), remarks.:Datierung aufgrund der Schreiberhand

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Frömmigkeit; Geistlichkeit; Heiligenverehrung; Kloster; Quartier; Rat; Wallfahrt

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 80
Level:Dokument
Ref. code AP:B III 6 (fol. 1 r-v)
 

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Related units of description:Entwurf siehe:
A 43.1.5, Nr. 1 (S. 1-2) Ratsverordnung betreffend jährlicher Kreuzgang nach Einsiedeln, 1516 (ca.)-1518 (ca.) (Dokument)
 

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End of term of protection:12/31/1538
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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