B III 4 (fol. 64 r - 68 v) Verbote zur jährlichen Verlesung vor der versammelten Gemeinde anlässlich des Schwörtags der Stadt Zürich, 1539 (ca.)-1541 (ca.) (Subdossier)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B III 4 (fol. 64 r - 68 v)
Title:Verbote zur jährlichen Verlesung vor der versammelten Gemeinde anlässlich des Schwörtags der Stadt Zürich
Brief:Festgelegt werden die Verbote, die jährlich vor versammelter Stadtgemeinde anlässlich der Eidleistung gegenüber dem Bürgermeister zu verlesen sind. Diese betreffen Gotteslästerung, Zutrinken, Tragen kurzer Kleidung, Auslaugen von Asche ausserhalb der dafür bestimmten Orte, Verwenden von ungedeckten Lichtern in Ställen, nächtliches Schreien und Singen, Verschmutzen von Brunnen, eigenmächtiges Einbehalten städtischer Waffen und Werkzeuge sowie von Feuerleitern und Feuereimern, Jagen von Enten und anderen Vögeln auf dem Zürichsee, der Limmat, der Sihl, der Glatt und anderen Gewässern im Umkreis von einer Meile um die Stadt, Straftaten von Knaben mit dem Degen, straffälliges Verhalten vor Gericht, Haltung von Pferden, Kühen und anderem Vieh im Stadtgraben oder an einem anderen Ort ausserhalb der eigenen Güter oder der Allmend, Ausgabe von Essen, Getränken, Geld oder geldwerten Dingen auf Kredit durch Wirte, Stubenknechte, Tuchleute, Kaufleute, Krämer und andere Gewerbetreibende an noch bei ihren Eltern wohnhafte Kinder und an bevogtete Personen ohne Zustimmung von deren Väter oder Vögten, Feiltragen von Waren durch andere Personen als die öffentlichen Feilträger, Reislauf; Tragen geschlitzter Hosen, Spielen, Verkauf verschiedener Waren am Sonntag, Vernachlässigung der Pflicht zur Abgabe von Zeugenaussagen, Tanzen ausserhalb offener Hochzeiten und Kirchweihen sowie Tanzveranstaltungen, die länger als einen Tag dauern, Trommeln, Vernachlässigung der Verpflichtung zum Frieden bieten, Maskentragen sowie weiteres Brauchtum an Neujahr und Fasnacht sowie Beschränkung des Tanzens an der Fasnacht auf den Tag des Hühneressens.
Creation date(s):approx. 1539 - approx. 1541

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Eintrag
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Schreiber:Werner Beyel, Stadtschreiber von Zürich
Schlagwörter:Allmende; Anzeigepflicht; Blasphemie; Brandschutz; Bussen; Eid; Ess- und Trinksitten; Fasnacht; Feiertage; Friedbruch; Frieden bieten; Gericht; Gewässer; Hochzeit; Hygiene; Kirchweih; Jagd; Kleidung; Markt; Nacht; Pferde; Schulden; Solddienst; Spiel; Tanzen; Vieh; Vormundschaft; Waffen; Wasserführung; Zutrinken

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 168
Level:Subdossier
Ref. code AP:B III 4 (fol. 64 r - 68 v)
 

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B III 5 (fol. 36 r - 39 v) Verbote zur jährlichen Verlesung vor der versammeltem Gemeinde anlässlich des Schwörtags der Stadt Zürich, 1604 (Subdossier)

Siehe:
A 42.3.1 (S. 1- 6) Verbote zur Verlesung vor der versammelten Gemeinde anlässlich des Schwörtags der Stadt Zürich, 1500 (ca.)-1519 (ca.) (Dokument)
 

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End of term of protection:12/31/1561
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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