Title: | Halbgefangenschaft |
Inhalt und Form: | In Halbgefangenschaft wurden Freiheitsstrafen von mindestens sieben Tagen bis maximal sechs Monaten Dauer verbüsst. Meist handelte es sich hierbei um Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Während der Halbgefangenschaft konnten die Insassen den Vollzugsbetrieb verlassen, um ihrer bisherigen Arbeit nachzugehen. Die Insassen konnten nicht besucht, in besonderen Fällen aber für höchstens 16 Stunden von der Halbgefangenschaft beurlaubt werden. Bei Verlust der Arbeitsstelle und Disziplinarvergehen wurde die Halbgefangenschaft entzogen und es erfolgte die Versetzung in den normalen Strafvollzug. |
Creation date(s): | 1987 - 1996 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=17850 |
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