Title: | Vernichtung von Staatsschutzakten |
Inhalt und Form: | Die Dossiers waren in einer Schachtel abgelegt mit den Titeln "Vernichtung Staatsschutzakten 1. Teil" und "Vernichtung Staatsschutzakten 2. Teil". Sie betreffen die Fichenaffäre und die Vernichtung der Staatsschutzakten nach 1990. Am 28.02.1990 unterzeichneten der Ombudsmann und der Vorsteher der Polizeidirektion des Kantons Zürich eine Vereinbarung betr. Mitwirkung des Ombudsmannes bei der Vernichtung der beim Kanton verbliebenen Staatsschutzakten. Der Beschluss des Regierungsrates vom 28.02.1990 betrifft die Gewährung von Einsicht in die Registereinträge (Karteikarten) und Akten: "Die kantonalen Registereinträge und Akten werden nach dem 30. April 1990 vernichtet". Ausgenommen bleiben Registereinträge und Akten, die für ein Einsichtsverfahren benötigt werden. Am 22.11.1993 wurde zwischen der Polizeidirektion und dem Staatsarchiv eine Vereinbarung unterschrieben betr. Aufbewahrung von Staatsschutzakten des Nachrichtendienstes der Kantonspolizei (ND). |
Creation date(s): | 1989 - 1995 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=16764 |
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