B II 2 (fol. 111 r) Bestimmungen über die Besoldung des Vogts von Greifensee, 1404.07.04 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B II 2 (fol. 111 r)
Title:Bestimmungen über die Besoldung des Vogts von Greifensee
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erläutern, wie mit Heinrich Biberli als Vogt von Greifensee abgerechnet wurde und legen fest, wie die Amtsinhaber künftig zu entlöhnen sind. Sämtliche Bussen und weiteren Einnahmen muss der Vogt der Stadt abliefern. Behalten darf er die Weiherfische, wofür er den Fischern Kernen geben muss, sowie Hühner und Eier. Ausserdem darf er den Obstgarten bei der Burg nutzen. Die Äcker, die er bebaut hat und die mit dreieinhalb Mütt Kernen veranschlagt sind, werden ihm von seinem Lohn von 50 Pfund abgezogen. Darin eingeschlossen ist auch die Entlöhnung von drei Knechten auf der Burg. Wenn ein künftiger Vogt weniger als drei Knechte beschäftigt, soll ihm dies entsprechend von den 50 Pfund abgezogen werden.
Creation date(s):7/4/1404

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Abgaben; Bussen; Fischerei; Löhne; Vogtei

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Zürcher Stadtbücher, Bd. 1/2, S. 361, Nr. 201
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/3, Nr. 8
Level:Dokument
Ref. code AP:B II 2 (fol. 111 r)
 

Usage

End of term of protection:7/4/1424
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1399583
 

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