Title: | Bistumsartikel |
Inhalt und Form: | Nach der Aufhebung des Jesuiten- und Klosterartikels im Jahre 1973 blieb der Bistumsartikel als letzte konfessionelle Ausnahmebestimmung aus der Zeit des Kulturkampfes in der Bundesverfassung stehen. Diese 1874 eingeführte Bestimmung sah vor, dass Bistümer nur mit Genehmigung des Bundes errichtet werden dürfen. Am 7. Dezember 1998 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung über die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagene Aufhebung des Bistumsartikels. Am 25. Mai 2000 beantragte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, der Aufhebung des Bistumsartikel zuzustimmen. In seiner Stellungnahme vom 13. September 2000 unterstützte der Bundesrat die parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates ohne Vorbehalte. In der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 wurde der Bistumsartikel aufgehoben. |
Creation date(s): | 1966 - 2001 |
Number: | 34 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1244860 |
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