Title: | Sozialdienst |
Inhalt und Form: | Einzelfalldossiers der betreuten Klienten des Schutzaufsichtsamts bzw. des Sozialdiensts nebst einer Kartei. |
Andere Namen: | Schutzaufsichtsamt (bis Anfang Juni 1973) |
Creation date(s): | approx. 1943 - 1999 |
Running meters: | 24.08 |
Number: | 991 |
Aktenbildner: | Das Inkrafttreten des schweizerischen Strafgesetzbuchs am 01.01.1942 brachte für die Kantone ein Anwachsen ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der sogenannten Schutzaufsicht sowie der Kontrolle über Personen, die mit bedingtem Strafvollzug verurteilt wurden oder bedingt entlassen wurden. Als Folge dieser Entwicklung beschloss der Kantonsrat am 05.04.1948 die Errichtung eines kantonalen Schutzaufsichtsamts. Es war - erstens - zuständig für die Ausübung der Schutzaufsicht, die von Gerichten und Behörden für die Dauer einer Bewährungsfrist im Falle einer Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe oder im Falle einer bedingten Entlassung aus dem Strafverhaft bzw. aus einer Anstalt ausgesprochen werden konnte. Die Schutzaufsicht kann als allgemeine persönliche Fürsorge beschrieben werden. Konkret oblag dem Schutzaufsichtsamt gemäss der kantonalen Verordnung über die Schutzaufsicht vom 16.09.1948 "a) die Unterstützung des Schutzbefohlenen mit Rat und Tat, namentlich durch Beschaffung von Unterkunft und Arbeit, um ihm zu einem ehrlichen Fortkommen zu verhelfen; b) die Beaufsichtigung des Schutzbefohlenen in einer unauffälligen, sein Fortkommen nicht erschwerenden Weise, namentlich die Aufsicht darüber, ob er die ihm von der zuständigen Behörde erteilten Weisungen befolgt oder ihnen zuwiderhandelt, sich der Schutzaufsicht entzieht oder auf andere Weise das auf ihn gesetzte Vertrauen täuscht; c) die Berichterstattung über den Schutzbefohlenen". Das Schutzaufsichtsamt hatte aber - zweitens - auch Kontrollaufgaben bei bedingtem Strafvollzug und bedingter Entlassung ohne Schutzaufsicht wahrzunehmen: Falls den betroffenen Personen anstelle von Schutzaufsicht spezielle Weisungen erteilt worden waren, überwachte das Schutzaufsichtsamt deren Befolgung während der ganzen Bewährungsfrist fortlaufend. Falls hingegen weder Schutzaufsicht noch Weisungen auferlegt worden waren, begnügte sich das Schutzaufsichtsamt in der Regel mit einer einmaligen Kontrolle gegen Ende der Bewährungsfrist, ob die betroffenen Personen das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigten. Gewisse Bereiche der Betreuung von Gefangenen und Entlassenen blieben auch nach der Bildung des Schutzaufsichtsamts anderen öffentlichen und privaten Fürsorgeorganisationen vorbehalten. Besonders bedeutsam war der gemeinnützige Zürcher Verein für Schutzaufsicht und Entlassenenfürsorge, mit dem der Kanton am 28.12.1948 einen Vertrag abschloss (RRB 226 vom 21.01.1949). Darin wurde festgehalten, dass dem Verein in der Regel die amtlich angeordnete Schutzaufsicht über bedingt aus dem Strafverhaft in der kantonalen Strafanstalt Entlassene übertragen wird, und dass der Verein auch die Fürsorge und Unterstützung für endgültig entlassene und damit keiner staatlichen Aufsicht mehr unterstellte ehemalige Strafgefangene übernimmt. Mitte der 1960er-Jahre begann eine Entwicklung hin zu einer Erweiterung des Aufgaben- bzw. Angebotsspektrums des Schutzaufsichtsamts: Erstens wurde am 15.01.1964 in einem neuen Vertrag mit dem Zürcher Verein für Schutzaufsicht und Entlassenenfürsorge, der gleichzeitig in "Zürcher Verein für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge" umbenannt wurde, geregelt, dass die Aufgaben der Schutzaufsicht von nun an ausschliesslich durch das kantonale Schutzaufsichtsamt ausgeübt werden. Der Verein sollte sich auf die Hilfe an die definitiv Entlassenen, die Führung eines Wohnheimes und die Speisung und Verwaltung verschiedener Fürsorgekassen konzentrieren (RRB 530 vom 13.02.1964). Zweitens begann das Schutzaufsichtsamt im Verlauf der 1960er-Jahre damit, Gefangene und Entlassene auf deren Wunsch hin zu unterstützen im Rahmen einer sogenannten "freiwilligen Betreuung". Drittens errichtete der Regierungsrat mit Beschluss vom 03.12.1970 (RRB 5898), zunächst als Versuch bis Ende 1972 und auf die bei der Bezirksanwaltschaft Zürich in Strafuntersuchung stehenden Personen beschränkt, einen bereits im Untersuchungsstadium eines Strafverfahrens einsetzenden freiwilligen Fürsorge- bzw. Sozialdienst für Angeschuldigte und deren Familien. Mit diesem Versuch beschritten die zürcherischen Behörden den neuen Weg der planmässigen fürsorgerischen Betreuung der Angeschuldigten und Verurteilten vom Beginn der Untersuchung bis zum Abschluss des Vollzugsverfahrens, unter Einbezug der Familien, um unerwünschten Nebenwirkungen des Verfahrens entgegenzuwirken und die soziale Eingliederung dieser Personen zu fördern. Am 22.03.1972 beschloss der Regierungsrat die definitive Einführung dieser "durchgehenden Betreuung" für die bei der Bezirksanwaltschaft Zürich in Strafuntersuchung stehenden Personen unter der Bezeichnung "Sozialdienst der Justizdirektion" (RRB 1390 vom 22.03.1972). Mit der Inkraftsetzung einer neuen Verordnung über den Sozialdienst der Justizdirektion am 01.04.1975 wurde die durchgehende Betreuung schliesslich auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt. Da sich der Name "Sozialdienst der Justizdirektion" rasch durchsetzte und man Missverständnisse vermeiden wollte, wurde schon Mitte 1973 beschlossen, ihn als Bezeichnung für das ganze Amt zu verwenden und somit die bisherige Amtsbezeichnung "Schutzaufsichtsamt" zu ersetzen (RRB 2710 vom 06.06.1973). Mit dem Ausbau des Sozialdiensts ging seine Reorganisation einher. Um einen möglichst rationellen Einsatz der Straffälligenhilfe im ganzen Kanton zu gewährleisten, wurden zusätzlich zur Hauptgeschäftsstelle in Zürich zwischen 1973 und 1976 vier regionale Zweigstellen geschaffen: die Zweigstelle Winterthur (zuständig für den Bezirk Winterthur und vor 1978 auch für die Bezirke Andelfingen und Pfäffikon), die Zweigstelle Uster (zuständig für die Bezirke Uster und Hinwil, vor 1978 auch für den Bezirk Meilen und ab 1978 auch für den Bezirk Pfäffikon), die Zweigstelle Horgen (zuständig für die Bezirke Horgen und Affoltern sowie ab 1978 auch für den Bezirk Meilen) sowie die Zweigstelle Bülach (zuständig für die Bezirke Bülach und Dielsdorf sowie ab 1978 auch für den Bezirk Andelfingen). 1999 wurde das Amt für Justizvollzug geschaffen. Auch der Sozialdienst wurde in die neue Organisation eingefügt, und zwar in die Hauptabteilung Bewährungs- und Vollzugsdienst. Allerdings wurden die Akten des Sozialdienstes trotz dieser Reorganisation noch bis 2003 in der alten Form weitergeführt. Erst nachher kam es zur vollständigen Integration mit nur noch einem Dossier pro Klient, in dem sowohl Vollzug wie auch Bewährungshilfe dokumentiert sind.
Benutzte Quellen und Literatur: - Amtsblatt des Kantons Zürich 1947, Textteil, S. 469-491: Antrag des Regierungsrats betreffend die Einrichtung eines kantonalen Schutzaufsichtsamts - Staatskalender der Kantons Zürich 1980/1981, S. 65-68: Kurzportrait, das die Aufgaben und Tätigkeiten des Sozialdienstes beschreibt - Martin Illi: Von der Kameralistik zum New Public Management, Geschichte der Zürcher Kantonsverwaltung von 1803 bis 1998, Zürich 2008, S. 252-253 und S. 346-347 - Protokolle des Regierungsrats des Kantons Zürich |
Fondsgeschichte: | Von 1975 bis 1999 gelangten vom Sozialdienst der Justizdirektion acht Ablieferungen (24.06.1975, 02.06.1981, 20.05.1983, 26.03.1985, 16.05.1986, 1988/041, 1990/035 und 1999/007) ins Staatsarchiv, welche Betreuungsdossiers des Schutzaufsichtsamts und des Sozialdiensts aus jeweils einem Zeitraum zwischen 1955 und 1991 umfassten. Diese Dossiers wurden zunächst unter den Signaturen P 943 - P 945, P 950 sowie P 952 - P 956 verzeichnet und - nach einer 2012 durchgeführten Nachbewertung - von Juli 2012 bis März 2013 als Teil des Bestands Z 521 unter der Leitung von Denise Thoma durch Judith Kälin nacherschlossen. Die Ablieferung 2009/018 der Bewährungs- und Vollzugsdienste BVD des Amts für Justizvollzug enthielt u. a. eine vom Schutzaufsichtsamt bzw. vom Sozialdienst im Zeitraum von ca. 1943-1991 geführte Kartei zu den Schutzaufsichts- und Weisungsklienten, Unterlagen zur einmaligen Betreuung von Klienten in Gefängnissen (sogenannte "Kurzaufträge") aus den Jahren 1997-1999 sowie gesammelte Betreuungsfälle der Hauptgeschäftsstelle in Zürich sowie der Zweigstellen Bülach und Horgen aus den Jahren 1993-1999, wobei nur die Unterlagen zu Klienten, deren Familienname mit B beginnt, übernommen wurden. Die Erschliessung der Kartei sowie der Unterlagen zur einmaligen Betreuung erfolgte als Teil des Bestands Z 521 wie oben beschrieben, die Erschliessung der übrigen Betreuungsunterlagen als Bestand Z 581 von Januar bis April 2014 unter der Leitung von Denise Thoma durch Mathias Ulrich. Der Fondsbeschrieb wurde von Matthias Wild im Mai 2024 angefertigt. |
Related material: | Weitere Unterlagen des Schutzaufsichtsamts sind unter den Signaturen P 942 und P 961 im Pertinenzarchiv zu finden. |
Bestände: | Z 525, Z 581 |
Level: | Fonds |
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Related units of description |
Related units of description: | Fortsetzung siehe: Amt für Justizvollzug JuV, 1999-2011 (Fonds)
Fortsetzung von: P 942 - P 961 Justizdirektion, Schutzaufsichtsamt bzw. Sozialdienst, 1935 (ca.)-1978 (Fonds)
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