Title: | Alkoholzehntel |
Inhalt und Form: | Die Allgemeine Abteilung der Direktion der Fürsorge deckte alle Aufgaben ab, die nicht in die Zuständigkeit der beiden speziellen Abteilungen oder der Kommissionen fiel. Gewichtige Aufgaben der Allgemeinen Abteilung waren die Alkoholismus-Prävention und -Bekämpfung aus dem so genannten Alkoholzehntel des Bundes und die Aufsicht über die Fürsorge-Stiftungen, die im Kantonsgebiet tätig waren, sowie über bestimmte im Kanton eröffnete Fonds (s. Geschäftsberichte des Regierungsrats an den Kantonsrat von 1948, S. 213 ff., und von 1980, S. 292 f., zudem Bestand Z 119). Das erste Bundesgesetz zum Alkoholzehntel stammt aus dem Jahre 1887. Es wurde 1930 und 1980 revidiert (s. Jubiläumsschrift: 100 Jahre Alkoholgesetz 1887-1987). Der Alkoholzehntel, eine gesamtschweizerische Alkoholsteuer, wurde vom Bund jeweils per Ende Jahr an die Kantone ausbezahlt, und zwar in den Fond zur Bekämpfung des Alkoholismus. Diese Mittel waren bis 1985 für die kantonale Alkoholprävention und Fürsorge bestimmt. 1986wurde der so genannte Zehntel zu einem effektiven Zehntel aller eidgenössischen Alkoholsteuern für die Kantone. Seine Bestimmung wurde gleichzeitig erweitert auf die ganze kantonale Suchtprävention bzw. -bekämpfung; die Fürsorgebestimmung fiel dahin. Die Allgemeine Abteilung bildete bis 1974 zusammen mit der Direktionskanzlei eine administrative Einheit, 1975 wurde sie vom Direktionssekretariat getrennt. Erste Amtsleiterin der selbständigen Abteilung war bis 1979 Elisabeth Tettamanti, ihr folgte bis 2003 Niklaus Strolz. Die hier verzeichneten Akten entstammen der Verwaltung (oder Verteilung) des gesamten Alkoholzehntels durch die Allgemeine Abteilung der Fürsorgedirektionund vornehmlich aus den Jahren 1950/1960, 1970/1980 und den 1990er Jahren. Sie sind nach den Institutionen und Fachstellen oder nach Einzelaktionen geordnet, die Fürsorge, Behandlung und Prävention mithilfe des Alkoholzehntels betrieben respektive dazu dienten. Behandlung und Prävention waren im angegebenen Zeitraumnie scharf voneinander getrennt und müssen folglich aus den Akten selbst eruiert werden. |
Creation date(s): | 1937 - 1998 |
Number: | 108 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=11323 |
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