Kinobetriebsbewilligungen, 1924-2004 (Klasse)

Archive plan context


Title:Kinobetriebsbewilligungen
Inhalt und Form:Laut dem eidg. Filmgesetz von 1962 hatten sich die Kantone mit der Bewilligung von Kinobetrieben zu befassen. Zunächst war die Polizeidirektion zuständig. Mit dem kantonalen Filmgesetz von 1971 wurden Fragen des Jugendschutzes wichtig (zuständig die Erziehungsdirektion). Per 1977 wurde deshalb das Kino-Bewilligungsverfahrens von der Polizei- auf die Erziehungsdirektion übertragen, sodass diese Direktion ab jenem Zeitpunkt sämtliche Geschäfte im Zusammenhang mit dem Filmwesen bearbeitete. (Richtlinien: Regierungsbeschluss Nr. 2734/1977.)
1995 dann wurde der Bereich Kulturförderung (zu dem man jetzt auch das Filmwesen zählte) von der Erziehungsdirektion auf die Direktion des Innern übertragen (seit 1998: Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Kultur). Mit dem neuen Bundesfilmgesetz von 2001 entfiel die Bewilligungspflicht für Kinotheater; neu werden die Kinobetriebe in einem öffentlichen Register des Bundes verzeichnet.
Creation date(s):1924 - 2004
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=10771
 

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