Heilmittelkontrollstelle, 1923-2001 (Klasse)

Archive plan context


Title:Heilmittelkontrollstelle
Inhalt und Form:Der Kanton Zürich trat mit Regierungsratsbeschluss vom 22. Juli 1954 der Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel bei. Die entsprechende Kontrolle auf Kantonsgebiet oblag dem Kantonsapotheker. Er stellte auch die notwendigen Untersuchungen an im Vorfeld einer Bewilligung für einen Heilmittelproduzenten oder -verteiler. Deswegen lief die diesbezügliche Korrespondenz über ihn. Die Bewilligung selbst erteilte jedoch die Gesundheitsdirektion. Unter Heilmittel fallen Arzneimittel, Kosmetika und die Giftstoffe.
Creation date(s):1923 - 2001
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=10659
 

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