B VI 249 (fol. 111 v) Ausführungsbestimmungen zum Mandat der Stadt Zürich betreffend Entfernung der Heiligenbilder, 1524.06.15 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 249 (fol. 111 v)
Title:Ausführungsbestimmungen zum Mandat der Stadt Zürich betreffend Entfernung der Heiligenbilder
Brief:Der schriftliche Ratschlag der Verordneten ist von Kleinem und Grossem Rat gehört und darauf der Beschluss gefasst worden, dass die Bilder in geordneter Weise aus den Kirchen entfernt werden sollen. Zur Ausführung dieses Beschlusses sind die drei Leutpriester der Stadt Zürich sowie von jeder Zunft ein Mann verordnet worden, die darauf zu achten haben, dass die Entfernung ohne Aufruhr geschieht und keine Bilder mutwillig zerstört werden. Wer selber Bilder gestiftet hat, ist ermächtigt, diese wieder an sich zu nehmen. Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt der besseren Belehrung durch das Evangelium. Huldrych Zwingli wird mit dem Entwurf einer Antwort auf die Schrift des Bischofs von Konstanz die Bilder und die Messe betreffend beauftragt.
Creation date(s):6/15/1524
Creation date(s), remarks.:Vitus

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Publikationen:Teiledition: Jezler 1990, S. 155; Egli, Actensammlung, Nr. 544-545
Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 249 (fol. 111 v)
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 42.1.12, Nr. 12 Mandat der Stadt Zürich betreffend Entfernung der Heiligenbilder, 1524.06.15 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:6/15/1544
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4234977
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE