A 131.4, Nr. 82 Urteil des Untervogts von Kyburg im Streit zwischen der Stadt Winterthur und Personen von Seen um die Bewässerung von Wiesen, 1536.10.17-1536.11.20 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 131.4, Nr. 82
Title:Urteil des Untervogts von Kyburg im Streit zwischen der Stadt Winterthur und Personen von Seen um die Bewässerung von Wiesen
Brief:Gebhart Kaufmann von Oberwinterthur, Untervogt von Kyburg, sitzt zu Gericht im Streit zwischen dem Schultheissen und Rat der Stadt Winterthur, Kläger, und Claus Hofmann und Claus Kräutli von Seen, welche Äcker in Wiesen umgewandelt haben und durch deren Wässerung über den Mattenbach Güter Winterthurer Bürger und anderer Leute überflutet haben. Die genannten Vertreter der Stadt Winterthur fordern die Rückverlegung des Wasserlaufs und die Umwandlung der Wiesen in Äcker. Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf das Recht der Grafschaft [Kyburg], das jedem die Verbesserung seiner Güter erlaube, um seine Zinsen besser entrichten zu können, und bieten an, etwaigen Schaden durch die Wässerung zu ersetzen. Nach der Umfrage wird zu Recht erkannt, dass laut vorangegangenem Urteil der Graben an den Wiesen "aufgetan" werden sollte unter Vorbehalt des Rechts der dadurch geschädigten Personen gegenüber Hofmann und Kräutli. Schultheiss und Rat der Stadt Winterthur kündigen Appellation gegen das Urteil an die Herren von Zürich an.
In einem Nachtrag vermerkt der Stadtschreiber von Zürich, dass der neue und der alte Vogt von Kyburg Heinrich Rahn und Johann Rudolf Lavater mit der Angelegenheit beauftragt wurden. Lassen sich die Streitparteien nicht gütlich vergleichen, soll geschehen, was billig sei.
In einem Nachtrag von anderer Hand wird vermerkt, dass die Appellation angenommen wurde mit der Erläuterung, dass die Beklagten nach dem Recht der Grafschaft Kyburg Äcker in Wiesen umwandeln dürfen, sofern es sich um Brachwiesen handelt und sie die Wiesen nicht durch den Mattenbach bewässern.
Creation date(s):10/17/1536 - 11/20/1536
Creation date(s), remarks.:17. Oktober 1536 (Urteil), 13. November (Nachtrag des Stadtschreibers), 20. November 1536 (Appellation)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Einzelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Stadtschreiber von Zürich (Nachtrag)
Siegel:Spuren des aufgedrückten Siegels

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 256, Bündel 6, Nr. 14 (vgl. KAT 31, S. 311)
Oberwinterthur Nr. 36
Anmerkungen:Vgl. das Urteil des Bürgermeisters und Rats von Zürich vom 20. November 1536 (B V 16 (fol. 59 r - 60 r)).
Level:Dokument
Ref. code AP:A 131.4, Nr. 82
 

Usage

End of term of protection:11/20/1616
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=756279
 

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