B I 277 (fol. 119 v - 121 v) Auftrag des Leiters der Pönitentiarie an den Abt des Schottenklosters ausserhalb von Konstanz, die im Zusammenhang mit der Gruberfehde gegen Zürich verhängten Strafen zu überprüfen, 1428 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B I 277 (fol. 119 v - 121 v)
Title:Auftrag des Leiters der Pönitentiarie an den Abt des Schottenklosters ausserhalb von Konstanz, die im Zusammenhang mit der Gruberfehde gegen Zürich verhängten Strafen zu überprüfen
Brief:Jordanus de Ursinis [Orsini], Kardinalbischof von Albano, schreibt an den Abt des Schottenklosters ausserhalb der Mauern von Konstanz (Benediktinerorden) und teilt ihm mit, von Bürgermeister, Bürgern, Räten und Gemeinde der Stadt Zürich eine Supplik erhalten zu haben, wonach einst ein gewisser, als Kreuzfahrer auftretender Laie Johannes Gruber aus dem Bistum Lausanne mehrere Bewohner des Tals Wallis vor vom päpstlichen Stuhl delegierten Richtern verklagt und es schliesslich dazu gebracht hat, dass diese, um die Widerspenstigkeit der Angeklagten zu brechen, die Exkommmunikation aussprachen, sie mehrfach verschärften und schliesslich sogar zur Anrufung der weltlichen Gewalt schritten. Daraufhin hat Gruber Zürich aufgefordert, die Walliser gemäss der Prozessschrift mit Waffengewalt anzugreifen. Die Zürcher beteuern nun, sie hätten das Gebot nicht aus Widerspenstigkeit verweigert, sondern weil das Wallis vier Tagreisen entfernt ausserhalb ihrer Kirchenprovinz liegt und nur über schlechte Wege und Täler sowie raue Berge zu erreichen ist, aber auch wegen der "austeritas" (in der Übersetzung: "grymmi und frefly") der Walliser. Zwischenzeitlich wurden in dieser Angelegenheit bereits mehrere Morde verübt. Sie selber leben in ständiger Angst, von den in Grubers Prozessschrift genannten Strafen betroffen zu werden. Nachdem inzwischen sowohl der Auditor, der den Prozess zuletzt geführt hatte, als auch Gruber verstorben sind, bitten die Zürcher, dass man sie durch geeignete Massnahmen von ihrer Angst befreit. Orsini befiehlt in seiner Eigenschaft als Leiter der Pönitentiarie dem Adressaten, die Angelegenheit zu untersuchen, die Zürcher gegebenenfalls von allen Strafen zu befreien und sie mit einer Busse zu belegen, die ihrer Schuld angemessen ist. Siegel von Orsini angekündigt.
Creation date(s):1428
Entstehungsdatum, Original:3/12/1425
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Rom
Überlieferung:Abschrift (mit Übersetzung)
Language:Latein
Deutsch

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Hottinger 1651-1667, Bd. 8, S. 1414-1416
Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 6722a (Nachtrag); Widmer, Gruber-Fehde, Regesten, Nr. 216 (nach Hottinger)
Anmerkungen:Insert in URStAZH, Bd. 7, Nachträge Nr. 6730a
Level:Dokument
Ref. code AP:B I 277 (fol. 119 v - 121 v)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1505
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=529397
 

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