Wasserwesen, 1871-1993 (Klasse)

Archive plan context


Title:Wasserwesen
Inhalt und Form:Für die Nutzung der Wasserkraft öffentlicher Gewässer sowie die Erstellung, Änderung oder Erweiterung der dazu erforderlichen Anlagen und ebenso für die Nutzung des Wassers öffentlicher Gewässer zu anderen Zwecken, wie als Trink- und Brauchwasser, für Bewässerungen, zur Speisung von Weihern, für Wärmepumpen und zu Kühlzwecken, musste die Bewilligung des Regierungsrats in Form einer Wasserrechtskonzession eingeholt werden. Für die Erweiterung der Seeufer, die Erhöhung oder Austiefung des Seegrunds sowie für andere Bauten, welche das Seegebiet in Anspruch nahmen, war die Bewilligung der kantonalen Baudirektion, für die Erstellung grösserer Quaianlagen diejenige des Regierungsrats erforderlich. Das Verfahren zur Erteilung solcher Bewilligungen sah die öffentliche Ausschreibung der Konzessionsgesuche mit Ansetzung einer Frist von vier Wochen bzw. 30 Tagen zur Einreichung von Einsprachen vor. Diese Aufgabe oblag bis 1992 dem Statthalteramt. Die Ausschreibung erfolgte im Amtsblatt sowie in mindestens zwei öffentlichen Blättern der betreffenden Gegend. Das Statthalteramt hatte darin ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass allfällige Einsprachen nicht nur gegen das Projekt, sondern auch gegen die Erteilung des Expropriationsrechts einzureichen und zu begründen seien. Nach Ablauf der Einsprachefrist übermittelte das Statthalteramt sämtliche Akten der Baudirektion, und zwar zusammen mit einem Begleitschreiben, aus welchem ersichtlich war, wann und wo die Publikation erfolgte, wann die Einsprachefrist abgelaufen war und welche Einsprachen eingegangen waren. Gleichzeitig informierte es den Gesuchsteller über die Einsprachen und stellte diesem die Publikationskosten in Rechnung. Die rechtliche Grundlage dieses Verfahrens bildeten das Wasserbaugesetz vom 15.12.1901, die Änderung des Wasserbaugesetzes vom 02.07.1967 und die Verordnung über die Behandlung von Gesuchen betreffend die Erstellung von Wasserwerken, Bewässerungs- und Landanlagen sowie anderen Wasserbauten (spätere Bezeichnung: Verordnung über Konzessionsgesuche zum Wassergesetz) vom 04.11.1902.
Die Unterlagen wurden vom Staatsarchiv vollständig zur Endarchivierung übernommen.
Creation date(s):1871 - 1993
Number:29
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4947177
 

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