Beschlagnahmung oder Einziehung von Waffen, 1985-2005 (Klasse)

Archive plan context


Title:Beschlagnahmung oder Einziehung von Waffen
Inhalt und Form:Das Statthalteramt ist zuständig für Entscheide betreffend die Beschlagnahmung und die definitive Einziehung von Waffen, Munition und gefährlichen Gegenständen. Die Sicherstellung der Objekte erfolgt jeweils durch die Polizeiorgane. Die rechtliche Grundlage für diese Aufgabe des Statthalteramts bildete zunächst die kantonale Waffenverordnung vom 28.09.1942 (Paragraph 15) in Verbindung mit dem Konkordat über den Handel mit Waffen und Munition vom 27.03.1969 (Paragraph 5) und bilden seit 1999 das Waffengesetz des Bundes vom 20.06.1997 (Artikel 31) sowie die kantonale Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 16.12.1998 (Paragraph 8).
Die hier verzeichneten Dossiers enthalten neben den Akten des Statthalteramts (Korrespondenz, Befragungen, Erledigungsschreiben) in der Regel Polizeirapporte und teilweise Akten von Strafuntersuchungsbehörden.
Von den Fällen der Eingangsjahre 1994-2002 wurde vom Staatsarchiv eine Musterauswahl von fünf Fällen pro Jahr zur Endarchivierung übernommen.
Creation date(s):1985 - 2005
Number:32
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4940955
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE