A 332.1, Nr. 2 Revers der Stadt Diessenhofen, dass sie die Stadt und Schloss, Leute und Gut den Eidgenossen übergeben, 15. Jh. (ca.)-16. Jh. (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 332.1, Nr. 2
Title:Revers der Stadt Diessenhofen, dass sie die Stadt und Schloss, Leute und Gut den Eidgenossen übergeben
Brief:Vogt, Schultheiss, Bürger, Räte und die Gemeinde des Schlosses und der Stadt Diessenhofen erklären, dass die Hauptleute, Venner, Räte, Bürger, Landleute und Gemeinden der Eidgenossenschaft der Städte und Länder Zúrich, Bern, Lutzern, Uri, Schwitz, Underwalden, Zug und Glaris sowie Schaufhusen auf die Absage an Herzog Sigmund von Osterich [vgl. die Absage von Zürich bei Thommen IV Nr. 256] Diessenhofen mit ihrer Heeresmacht auf beiden Seiten des Rins belagert und sie so sehr bedrängt haben, dass sie (mit Zustimmung der von Herzog Sigmund delegierten Hauptleute) die österreichische Herrschaft aufgegeben und sich mit allen Rechten unter eidgenössische Herrschaft begeben haben. Sie haben den eidgenössischen Orten auf ewig und Schaffhausen auf die Zeit seines Bündnisses mit den Eidgenossen als oberster Herrschaft gehuldigt und geschworen. Schloss und Stadt sollen offenes Haus aller Eidgenossen bzw. einer Mehrheit der Orte sein, so wie es bisher für Herzog Sigmund galt. Im aktuellen Krieg darf Diessenhofen neutral bleiben; sollte der Krieg aber nur durch einen [zeitlich begrenzten] Waffenstillstand beigelegt werden, hat sich Diessenhofen an zukünftigen Kriegen [gegen die Herrschaft Österreich] auf Seiten der Eidgenossen zu beteiligen. Den Huldigungseid haben die Diessenhofener auf Ersuchen der Eidgenossen jederzeit zu erneuern. Auf diese Verpflichtungen hin erhält Diessenhofen von eidgenössischer Seite die Zusicherung, dass die von der Herrschaft Österreich gewährten Privilegien bezüglich Pfandschaften, Vogtei, Steuern und Zölle gewahrt bleiben. Die Eidgenossen können Stadt und Schloss mit Truppen besetzen, für deren Kosten sie aufzukommen haben, ausgenommen Massnahmen, die der Verteidigung von Diessenhofen dienen. Abschliessend geloben die Diessenhofener, ohne Zustimmung der Eidgenossen (oder einer Mehrheit von ihnen) keine anderen Burgrechte oder Bündnisse einzugehen. Grosses Siegel von Stadt und Gemeinde Diessenhofen angekündigt.
Creation date(s):approx. 15th cent. - approx. 16th cent.
Entstehungsdatum, Original:10/28/1460
Creation date(s), remarks.:Simon und Judas
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
Trägermaterial:Papier
Vermerke und Zusätze:Copy wie Diessenhoffen zuo den Eidgenossen hannden komen ist (Dorsualvermerk)
City:Diessenhofen, Vogtei, Vogt; Diessenhofen, Schultheiss, Rat und Gemeinde; Diessenhofen, Burg; Eidgenossenschaft; Zürich, Hauptmann, Rat und Bürger; Bern, Hauptmann, Rat und Bürger; Luzern, Hauptmann, Rat und Bürger; Uri, Hauptmann, Rat und Landleute; Schwyz, Hauptmann, Rat und Landleute; Unterwalden, Hauptmann, Rat und Landleute; Zug, Hauptmann, Rat und Landleute; Glarus, Hauptmann, Rat und Landleute; Schaffhausen, Hauptmann, Rat und Bürger; Österreich, Herzog, Habsburg, Sigmund von; Rhein; Diessenhofen, Belagerung; Österreich, Herrschaft, Hauptleute; Thurgau, Eroberung; Diessenhofen, Privilegien
Personenregister URStAZH:Habsburg, Sigmund von, Herzog

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Tschudi, Chronicon, Bd. 13/2 S. 163-166
Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10505; EA, Bd. 2 Nr. 486; Bruno Meyer, Der Thurgauer Zug von 1460, in: Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte 97, 1960, S. 17-47, hier S. 45, Nr. 32 (beide nach dem Original)
Anmerkungen:Original: StALU URK 108/1665
Weblinks:StALU URK 108/1665
Level:Dokument
Ref. code AP:A 332.1, Nr. 2
 

Usage

End of term of protection:12/31/1620
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=481158
 

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