C I, Nr. 1732 Herzog Albrecht von Osterrich antwortet Bürgermeister und Rat von Zurich auf ihr Schreiben wegen der 400 Gulden für 50 Knechte, die er in Rapperswil stationieren soll, und teilt ihnen mit, dass er seinen Hauptmann in Rapperswil, Ludwig den Mayr, angewiesen hat, diese Knechte zu beste

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1732
Title:Herzog Albrecht von Osterrich antwortet Bürgermeister und Rat von Zurich auf ihr Schreiben wegen der 400 Gulden für 50 Knechte, die er in Rapperswil stationieren soll, und teilt ihnen mit, dass er seinen Hauptmann in Rapperswil, Ludwig den Mayr, angewiesen hat, diese Knechte zu bestellen, jedoch noch keine Antwort erhalten hat. - Als sein Kämmerer Hanns Gynrechinger in Zürich war, um auf Befehl seines Bruders, des Römischen Königs, die "erung, stewr und guldin opherphennig" von der Judenschaft einzuziehen, hat er mit einem Juden eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die dieser aber nicht eingehalten hat, weshalb er dem König mit Leib und Gut verfallen ist. Die Adressaten sollen deshalb den bei ihnen hinterlegten Juden[schuld]brief behalten und dafür 150 Gulden einziehen, wovon sie mit 110 Gulden die an die Söldner in Rapperswil gelieferte Speise bezahlen und mit den restlichen 40 Gulden eine Schuld Albrechts bei einem Metzger in Zürich begleichen sollen. Kanzleivermerk: Dominus dux per se ipsum.
Brief:Herzog Albrecht von Osterrich antwortet Bürgermeister und Rat von Zurich auf ihr Schreiben wegen der 400 Gulden für 50 Knechte, die er in Rapperswil stationieren soll, und teilt ihnen mit, dass er seinen Hauptmann in Rapperswil, Ludwig den Mayr, angewiesen hat, diese Knechte zu bestellen, jedoch noch keine Antwort erhalten hat. - Als sein Kämmerer Hanns Gynrechinger in Zürich war, um auf Befehl seines Bruders, des Römischen Königs, die "erung, stewr und guldin opherphennig" von der Judenschaft einzuziehen, hat er mit einem Juden eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die dieser aber nicht eingehalten hat, weshalb er dem König mit Leib und Gut verfallen ist. Die Adressaten sollen deshalb den bei ihnen hinterlegten Juden[schuld]brief behalten und dafür 150 Gulden einziehen, wovon sie mit 110 Gulden die an die Söldner in Rapperswil gelieferte Speise bezahlen und mit den restlichen 40 Gulden eine Schuld Albrechts bei einem Metzger in Zürich begleichen sollen. Kanzleivermerk: Dominus dux per se ipsum.
Creation date(s):3/24/1446
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Freiburg im Breisgau
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Reste des Verschlusssiegels.
City:Zürichkrieg, Alter, Kriegskosten; Zürichkrieg, Alter, Lebensmittelversorgung; Zürichkrieg, Alter, Söldner; Freiburg i. Br. (AO); Zürich, Juden; Zürich, Metzger; Österreich, Herzog, Habsburg, Albrecht von; Österreich, Herzog, Habsburg, Albrecht von, Kämmerer, Gundrichinger, Hans; Zürich, Bürgermeister und Rat; Rapperswil, Söldner; Rapperswil, Hauptmann, Meier von Hüningen, Ludwig; Zürich; Römisches Reich, König, Habsburg, Friedrich von; Römisches Reich, Judensteuer
Personenregister URStAZH:Meier von Hüningen, Ludwig; Gundrichiner, Hans, Kämmerer von Herzog Albrecht; Habsburg, Albrecht von, Herzog; Habsburg, Friedrich von, Herzog, Römischer König

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9142; QZWG, Bd. 2, Nachträge, Nr. 1047 a
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1732
 

Usage

End of term of protection:3/24/1466
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=479784
 

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