C I, Nr. 1730 Protokoll von österreichischer Seite über die Verhandlungen um Rechtgebote im Konflikt mit den Eidgenossen am Vermittlungstag in Konstanz, 1445.11.11 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1730
Title:Protokoll von österreichischer Seite über die Verhandlungen um Rechtgebote im Konflikt mit den Eidgenossen am Vermittlungstag in Konstanz
Brief:Protokoll von österreichischer Seite über die Verhandlungen um Rechtgebote im Konflikt mit den "Switzern" und ihren Eidgenossen am Vermittlungstag in Costentz im Beisein der Gesandten der Kurfürsten und der Reichsstädte (Bischof Hainrich von Costentz, Bischof Fridreich von Basel, Eberhard von Steatten, Meister des Deutschen Ordens; namens des [Erzbischofs] von Mentz: Graf Bernhart von Leyningen, Ritter Weyprecht von Helmstat und Meister Hainrich Lupi, Lizentiat; namens des [Erzbischofs] von Trier: Wilhelm von Elntzze; namens des Pfalzgrafen: Graf Johans von Solms, Ritter Uolrich von Mentzingen und Hainrich von Fleckstain; von Strasburg Schanlitt, von Ougspurg Uolrich Roehelinger, von Nueremberg Berchtold Volkmaer, von Ulm Jerg Lewe, von Costentz Bürgermeister Uolrich Plarer und Hans von Capell). Die Herrschaft Österreich wiederholt zu Beginn die Rechtgebote, die sie am Konstanzer Tag vom 1. August [vgl. RTA XVII Nr. 421ff.] gemacht hat. Diese werden von den Eidgenossen abgelehnt, die ihrerseits in der Frage, ob sie überhaupt eine ausserhalb des Fünfzigjährigen Friedens und der Bünde liegende Schiedsinstanz akzeptieren müssen, Recht auf Bürgermeister und Kleinen Rat einer der Städte Sant Gallen, Lindow, Ueberlingen oder Ravenspurg bieten. Der zweite Vorschlag der Räte der Herrschaft Österreich, einen Kurfürsten als Obmann zu nehmen oder das Rechtbieten einem Kurfürsten zu überlassen, wird von den Eidgenossen ebenfalls abgelehnt. Daraufhin schlagen die Vermittler eine gütliche Lösung vor, was die österreichischen Räte akzeptieren, die Eidgenossen aber erneut ablehnen, worauf die Vermittler beiden Parteien in schriftlicher Form vier eigene Rechtgebote vorlegen, nämlich 1) Rechtgebot auf den Herzog von Savoye und den Markgrafen von Neidern Baden, die bei Uneinigkeit einen geistlichen oder einen weltlichen "tutzschen" Fürsten in "tutzschen lannden" zum Obmann bestimmen; 2) jede Partei ernennt drei Vertreter; sind diese in ihrem Urteil uneins, nimmt ein von den Parteien zu bestimmender Kurfürst je einen Vertreter der Ritterschaft und der Reichsstädte zu sich, um zu dritt als Obmann zu fungieren; 3) die Eidgenossen wählen einen der sechs Kurfürsten, der den Konflikt mit seinen Räten gütlich oder rechtlich beilegen soll; 4) die Eidgenossen wählen einen der sechs Kurfürsten, der je 15 Vertreter der Ritterschaft und der Reichsstädte zu sich nimmt. In allen Fällen sollen Totschlag und Brand nicht Gegenstand des Rechtsverfahrens sein, können aber auf gütlichem Weg verhandelt werden. - Die Vertreter Österreichs sprechen sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme für den dritten Vorschlag aus; für den Fall, dass ihn die Eidgenossen ablehnen, anerbieten sie sich, vor den Vermittlern um alle Klagen und Forderungen der Vergangenheit oder zumindest seit Inkrafttreten des Fünfzigjährigen Friedens [von 1412] ins Recht zu stehen, da die Eidgenossen wiederholt behauptet haben, Österreich und Zürich verletzten Friedensverträge und Bündnisse. Sollten die Eidgenossenauch dies ablehnen, bitten sie die Vermittler, ihre Herren die Kurfürsten und Städte mögen veranlassen, dass die Eidgenossen ein Rechtgebot annehmen. - Die Vertreter der Eidgenossen lehnen sowohl die vier Rechtgebote der Vermittler als auch das Rechtgebot Österreichs auf die Vermittler ab, machen aber, nachdem die Vermittler "ettwas hert und ernstlich" mit ihnen gesprochen haben, ihrerseits ein Rechtgebot: Österreich wählt aus drei von den Eidgenossen vorzuschlagenden Reichsstädten eine aus, vor deren Bürgermeister und Kleinem Rat alle Klagen und Forderungen Österreichs seit Inkrafttreten des Fünfzigjährigen Friedens verhandelt werden; für die Verhandlung der Klagen und Forderungen der Eidgenossen wählen diese aus drei von Österreich vorzuschlagenden am Konflikt unbeteiligten Fürsten einen aus. - Die Vertreter Österreichs lehnen dieses Rechtgebot als weder "redlich" noch "glich" ab, weil über Friedbruch und Angelegenheiten, die Ehre, Land und Leute eines Fürsten sowie Reichslehen betreffen , nicht vor genannten Instanzen [nämlich Reichsstädten] verhandelt werden kann. Sie anerbieten sich aber, die Frage nach dem "rechtlichsten" Rechtgebot den Vermittlern zum Entscheid vorzulegen, was wiederum die Eidgenossen ablehnen. - Zuletzt schlagen die Vermittler vor, im Konflikt Österreichs mit den Eidgenossen soll der Obmann durch Österreich aus einer Reichsstadt gewählt werden, während im Konflikt Zürichs mit den Eidgenossen die je zwei Zugesetzten beider Parteien gemeinsam einen Obmann aus einer Reichsstadt wählen sollen, wobei im Fall von Uneinigkeit ein von den Vermittlern im voraus bestimmter Obmann zum Zug käme. Die Vertreter Österreichs und Zürichs reagieren auf diesen Vorschlag positiv, während ihn die Vertreter der Eidgenossen ablehnen. Im Konflikt Österreichs mit Basel bieten die Basler Recht auf den Bischof von Basel, jedoch vorbehältlich der Vereinbarungen von Loffenburg und Rinfelden sowie der Zinsen, Gülten und Schulden, die sie in österreichischem Gebiet haben und der österreichischen Lehen, die sie anlässlich ihrer Absage aufgesandt haben. Die österreichischen Räte akzeptieren das Rechtgebot, nicht aber die Vorbehalte (mit Ausnahme bezüglich der Lehen). Im Konflikt Österreichs mit Rinfelden bieten die österreichischen Räte Recht auf den Bischof von Basel; Rheinfelden dagegen will die in die Zeit vor Kriegsausbruch zurückreichenden Forderungen Österreichs vor die Kurfürsten von Mentz, Koeln und Trier sowie den Pfalzgrafen bringen, während sie sich für alles seither Vorgefallene als Helfer der Eidgenossen betrachten. Die Vertreter Österreichs verlangen, weil die vier Kurfürsten nur schwierig zu versammeln sind, dass sich diese auch durch ihre Räte vertreten lassen können, was Rheinfelden jedoch ablehnt. Der Tag endet ergebnislos.
Creation date(s):11/11/1445
Creation date(s), remarks.:Jahreszahl "xlv" mit anderer Tinte (unrichtig) zu "xlvi" [= 1446] korrigiert.
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Konstanz
Überlieferung:Zeitgenössische Aufzeichnung von zwei Händen
Trägermaterial:Papier, zwei Doppelblätter.
City:Strassburg, Schanlit; Österreich, Herrschaft, Fünfzigjähriger Friede; Deutsche Lande; Konstanz, Bürgermeister, Blarer, Ulrich; Eidgenossenschaft, Bünde; St. Gallen, Bürgermeister und Rat; Lindau (D), Bürgermeister und Rat; Überlingen, Bürgermeister und Rat; Ravensburg, Bürgermeister und Rat; Römisches Reich, Kurfürsten; Zürich; Basel; Basel, Bistum, Bischof; Laufenburg; Rheinfelden; Basel, Lehen der Herrschaft Österreich; Römisches Reich, Kurfürst, Erzbischof von Köln; Österreich, Herrschaft, Räte; Deutsches Reich siehe Römisches Reich; Eidgenossen als "Switzer"; Konstanz; Römisches Reich, Kurfürst, Erzbischof von Mainz, Dietrich; Römisches Reich, Kurfürst, Erzbischof von Trier, Jakob; Mainz, Erzbistum, Erzbischof, Gesandte; Trier, Erzbistum, Erzbischof, Jakob, Gesandte; Konstanz, Gesandter, Kappel, Hans von; Basel, Bistum, Bischof, Friedrich; Römisches Reich, Kurfürst, Erzbischof von Mainz; Deutscher Orden, Meister, Stetten, Eberhard von; Römisches Reich, Kurfürst, Pfalzgraf bei Rhein, Ludwig; Strassburg, Gesandte; Augsburg, Gesandter, Röchlinger, Ulrich; Nürnberg, Gesandter, Volkmer, Berchtold; Ulm, Gesandter, Löwe, Jörg; Römisches Reich, Kurfürst, Pfalzgraf bei Rhein; Konstanz, Bistum, Bischof, Heinrich; Römisches Reich, Kurfürst, Erzbischof von Trier; Römisches Reich, Reichsstädte, Gesandte; Konstanz (AO); Zürichkrieg, Alter, Rechtgebot; Österreich, Herrschaft
Personenregister URStAZH:Baden, Markgraf von; Blarer, Ulrich, Bürgermeister von Konstanz; Dietrich, Erzbischof von Mainz; Eltz, Wilhelm von; Fleckenstein, Heinrich von; Friedrich, Bischof von Basel; Heinrich, Bischof von Konstanz; Helmstatt, Wiprecht von, Ritter; Jakob, Erzbischof von Trier; Kappel, Hans von; Leiningen, Bernhard von, Graf; Löwe, Jörg; Lupi, Heinrich; Menzingen, Ulrich von, Ritter; Pfalzgraf bei Rhein, Ludwig, Herzog von Bayern; Röchlinger, Ulrich; Savoyen, Herzog von; Schanlit; Solms, Johans von, Graf; Stetten, Eberhard von, Meister des Deutschen Ordens; Volkmer, Berchtold

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: RTA ÄR, Bd. 17, Nr. 431a; Thommen, Urkunden, Bd. 4, Nr. 41 (beide nach anderer Überlieferung)
Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 9117
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1730
 

Usage

End of term of protection:11/11/1465
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435666
 

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